Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/125: Anpassung der Sportförderungsverordnung; Unabhängige nationale Meldestelle des Schweizer Sports · 35 Seiten

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Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und weitere interessierte Kreise - darunter auch die nationalen Sportverbände - begrüsst.

Bis zum Ablauf der Vernehmlassungsfrist gingen insgesamt 89 Stellungnahmen ein (26 Kantone, 4 Parteien und 59 weitere interessierte Organisationen). Drei Stellungnahmen von interessierten Organisation gingen zudem zwei Wochen nach Ablauf der Frist ein, womit insgesamt 92 Stellungnahmen eingereicht und für den vorliegenden Bericht berücksichtigt worden sind.

Die Mehrzahl der Kantone haben in ihren Stellungnahmen in wesentlichen Teilen den Inhalt der vom leitenden Ausschuss der Konferenz der kantonalen Sportbeauftragten KKS ausgearbeitete Musterstellungnahme übernommen oder auf diese verwiesen.

Eine Vielzahl von Sportverbänden haben in wesentlichen Teilen den Inhalt der von Swiss Olympic ausgearbeiteten Stellungnahme übernommen oder auf diese verwiesen.

3.3 Darstellung der Ergebnisse im Vernehmlassungsbericht

Die Vernehmlassenden werden in der Regel mit Abkürzungen (vgl. Anhang 5.2) zitiert. Aus Gründen der Lesbarkeit werden nicht immer die offiziellen von den jeweiligen Organisationen verwendeten Abkürzungen benutzt, sondern es werden ad-hoc Begriffe verwendet.

Für den Vernehmlassungsbericht wurden die Teilnehmenden in zwei Kategorien (Kantone bzw. Parteien und weitere interessierte Kreise) eingeteilt. Die Reihenfolge innerhalb einer Kategorie ist zufällig und drückt keine inhaltliche Wertung aus.

Die grundsätzliche Einschätzung der Vorlage durch die Vernehmlassenden ist in Ziffer 4.1 zusammengefasst.

4. Ergebnisse der Vernehmlassung

4.1. Grundsätzliche Einschätzung der Vorlage

4.1.1. Kantone

Die Kantone (ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU) sowie GESPA begrüssen grundsätzlich die Vorlage, namentlich die neuen Bestimmungen betreffend die Verankerung der nationalen Anlauf- und Meldestelle für Missbrauchsfälle im Sport. Sie verweisen in einer Mehrzahl darauf, dass der organisierte Sport in der Schweiz ein gut bewährtes System sei. Fairplay und gegenseitiger Respekt seien Grundwerte des Sports. Diese seien in der Ethik-Charta und seit dem 1. Januar 2022 durch das Ethik-Statut von Swiss Olympic und die Schaffung der Anlauf und- Meldestelle der Stiftung Swiss Sport Integrity für Sportorganisationen, die Swiss Olympic angeschlossen sind, bereits verbindlich verankert worden.

Die Kantone sind in der grossen Mehrzahl (ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, ZG, FR, SO, BL, SH, AI, GR, SG, AG, TG, TI, VD, VS, JU) aber der Ansicht, die hohe Regelungsdichte würde insbesondere kleine Sportorganisationen vor Herausforderungen stellen und das Ehrenamt belasten. Dies gelte es zu vermeiden. Der Verhältnismässigkeit sei bei der Anwendung ein besonderes Augenmerk zu schenken.

LU, UR, SZ, OW, NW, ZG, SO, BS, BL, AI, und AG stellen in Frage, dass die Anforderungen an die gute Organisation und Verwaltungsführung bei der grossen Vielfalt von Sportorganisationen in der Schweiz anwendbar oder überhaupt umsetzbar seien.

LU, UR, OW, NW, BS, BL, SH, AI, GR, AG, VD, VS, NE und JU sind der Meinung, die quantifizierten Vorgaben betr. Amtszeitbeschränkung und Geschlechtervertretung