Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/125: Anpassung der Sportförderungsverordnung; Unabhängige nationale Meldestelle des Schweizer Sports · 35 Seiten

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4.1.3. weitere interessierte Kreise, insbesondere Sportorganisationen

Der Dachverband Swiss Olympic sowie die nationalen Organisationen AF+, American-Football, ASSA, Autosport, Badminton, Billard, Boxen, Coach, Curling, Eishockey, Flugsport, Fussball, Golf, Handball, Hängegleiter, JUBLA, Karate, Leichtathletik, Naturfreunde, Orientierungslauf, PBS, Paralympic, Plusport, Pferdesport, Radsport, Rudern, SAC, Schwimmen, Ski, Sport Union, SPV, Squash, SUVA, Swiss-Sport-Integrity, Tanzen, Tennis, Triathlon, Unihockey und Volleyball betonen, dass sie fairen und sicheren Sport in allen Regionen und auf allen Leistungs- und Altersstufen wollen. Sie begrüssen daher, dass die nationale Meldestelle und die Einhaltung der Ethik-Charta durch alle Sportorganisationen in einer Verordnung festgeschrieben werden.

Die meisten Organisationen verweisen darauf, dass ein Grossteil der durch den Verordnungsentwurf definierten Anforderungen bereits heute in der Ethik-Charta und dem darauf basierenden Ethik-Statut verbindlich festgehalten sei und damit zum neuen Selbstverständnis des Schweizer Sports gehörten. Die Schaffung einer rechtlichen Grundlage, um bei Verstössen gegen Ethik-Prinzipien staatliche Subventionen zu kürzen oder gänzlich zu streichen, begrüssen sie im Sinne dieses neuen Selbstverständnisses.

Sie würden davon ausgehen, dass Swiss Olympic auf Basis der neuen Bestimmungen eine «Branchenlösung Sport» für die Anwendung der Ethik-Prinzipien und der guten Verwaltungsführung im Schweizer Sport erarbeiten werde, die eine Differenzierung bezüglich der zeitlichen Frist für die Umsetzung dieser Vorgaben wie auch bezüglich der Frage, welche Sportorganisationen die Vorgaben wie zu erfüllen haben, vorsehen werde. Eine solche Branchenlösung würde erlauben, bei der Umsetzung der Vorgaben zwischen Verbänden und Vereinen sowie zwischen professionell und ehrenamtlich geführten Sportorganisationen zu unterscheiden. Für Governance-Vorgaben könne insbesondere in Bezug auf die Geschlechter-Quote und die Amtszeitbeschränkung, der in der Privatwirtschaft bewährte Grundsatz «comply or explain» zur Anwendung kommen.

Turnen erhofft sich von der Regelung eine weitere Sensibilisierung der Bevölkerung und ist der Ansicht, die Schweiz nehme mit der Schaffung der unabhängigen Anlauf- und Meldestelle eine internationale Vorbildrolle ein.

Radsport hätte sich gewünscht, dass die bekannt gewordenen Fälle im Turnsport über den betroffenen Verband hinaus aufgearbeitet worden wären, damit Verflechtungen aufgedeckt und Konsequenzen nachhaltig hätten gezogen werden können und nicht das Sportsystem stellvertretend überreguliert wird. Zudem hätte es Radsport begrüsst, wenn hinsichtlich der Regeln der guten Organisation und Verwaltungsführung spezifische Strukturkategorien vorgegeben worden wären, damit der Konkretisierungsspielraum bei Swiss Olympic für die «Branchenlösung Sport» klar geworden wäre.

Kickboxen, Ringen, Schwingen und GymVaud sind der Ansicht, dass die strengen Reglementierungen die Tätigkeit der Organisationen stark behindern oder sie gar in ihrer Existenz gefährden würden. Die Schaffung der nationalen Meldestelle und die Einhaltung der Ethik-Charta wird aber auch von diesen Organisationen grundsätzlich begrüsst.

Boxen und Ringen sind nicht damit einverstanden, dass die Nichteinhaltung von Regeln der guten Organisation und Verwaltungsführung zu Kürzungen von Subventionen führt. Stattdessen sollen Anreize für deren Umsetzung geschaffen werden.