Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/125: Anpassung der Sportförderungsverordnung; Unabhängige nationale Meldestelle des Schweizer Sports · 35 Seiten

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Bernsport, IG Sport, SportVaud und ZKS stellen in Frage, dass das BASPO kompetent und in der Lage sei, die Umsetzung der Gouvernanz Regeln zu beurteilen, zumal "one size fits all" nicht angehe. Die Vorgabe, wonach eine Organisation die Zuständigkeit unabhängigen Melde- und der Disziplinarstelle anzuerkennen haben, sei für Organisationen des lizenzfreien Breitensports nicht umsetzbar, weil deren statutarische Regeln dazu nicht ausreichend seien.

Ombud und Limita unterstützen den Grundsatz, dass Verstösse gegen Ethik-Prinzipien Subventionskürzungen als Konsequenz nach sich ziehen können. Betont wird aber einerseits die Wichtigkeit von Sensibilisierungsmassnahmen, welche im Verordnungsentwurf zu sehr untergehen würden und andererseits die Bedeutung von Kontrollen. Verlangt wird zudem, dass das BASPO die Bestimmungen des Dachverbandes nicht nur auf ihre Recht- und Zweckmässigkeit, sondern auch auf ihre Wirksamkeit hin überprüft.

Sportpsychologie ist der Ansicht, dass es für Sportorganisationen anspruchsvoll sei selbst zu prüfen, ob ihre Verhältnisse der Ethik-Charta entsprechen. Sie schlägt daher die Entwicklung eines «Umwelt-Check Ethik» vor. Es handelt sich dabei um ein Instrument, mit dem die Partizipierenden im Sport anonym bezüglich ihrer Wahrnehmung der ethischen Qualität befragt werden können, woraus sich ein Monitoring ergäbe.

4.2.8. Unabhängige Meldestelle (Art. 72e)

4.2.8.1. Generelle Bemerkungen

BE verlangt, es sei für den Aufbau der Meldestelle eine kostengünstige Lösung anzustreben und es seien mögliche Synergien zu geeigneten bestehenden Meldestellen zu nutzen.

Leichtathletik ist der Ansicht, die Meldestelle müsse insbesondere auch beratend tätig sein.

Ombud ist der Ansicht, Beratung müsse unabhängig von der Meldestelle angeboten werden. Personen, die Meldungen entgegennehmen und bearbeiten, müssten im Umgang mit Minderjährigen besonders geschult werden. Diese müssten zudem in einem interdisziplinären Team arbeiten und Wissen um Strafrecht haben.

Pro Juventute weist darauf hin, dass die Meldestelle keine losgelöste Einzelmassnahme sein dürfe. Vielmehr müsse diese in koordinierte Massnahmen einer umfassenden Prävention, Früherkennung und Frühintervention bei Missbrauchsvorfällen eingebettet und so Teil eines ganzheitlichen Schutzkonzepts sein. Die Verantwortung, frühzeitig und proaktiv zu handeln, dürfe nicht an die betroffenen Kinder und Jugendlichen abgetreten werden. Wichtig sei, dass die Anlaufstelle nicht nur eine Meldefunktion, sondern auch einen Beratungs- und Sensibilisierungsauftrag für Betroffene und ihr Umfeld habe.

Rudern ist der Ansicht, dass die Meldestelle regelmässigen Reviews unterzogen werden müsse und die Strukturen und Prozesse gestützt darauf angepasst werden müssten. Dies soll in der Verordnung so vorgesehen werden.

Swiss-Sport-Integrity ist der Ansicht, es sollte eine klare Grundlage für die Finanzierung von Swiss-Sport-Integrity geschaffen werden. Ebenfalls sollte die nationale Meldestelle nach dem Vorbild der nationalen Antidoping Agentur künftig im Sportförderungsgesetz verankert werden.

4.2.8.2. Unabhängigkeit

BE: In der Verordnung sei verbindlich festzulegen, wie die Unabhängigkeit der Meldestelle zu gewährleiten ist.