Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/125: Anpassung der Sportförderungsverordnung; Unabhängige nationale Meldestelle des Schweizer Sports · 35 Seiten

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FDP: Die Schwierigkeit zur Besetzung von Posten in ehrenamtlichen Vereinen dürfte nicht durch eine Begrenzung der Amtszeit verschärft werden.

GRÜNE: Angesichts der zunehmenden Schwierigkeit, genügend Freiwillige für Tätigkeiten auf Vorstandsebene zu finden, sollte diese Regelung auf die nationalen Sportorganisationen und -verbände sowie auf deren strategisch tätige Gremien beschränkt bleiben.

SPS versteht die Absicht der Bestimmung ist aber der Ansicht, eine Amtszeitbegrenzung von 12 Jahren sei für kleine, ehrenamtlich geführte Strukturen, die Schwierigkeiten haben, motivierte Personen zu rekrutieren, potenziell schwer einzuhalten.

AF+, Badminton, Billard, Coach, Curling, Eishockey, Flugsport, Fussball, GymVaud, Handball, JUBLA, Leichtathletik, Naturfreunde, Orientierungslauf, Paralympic, Pferdesport, Plusport, SAC, Schwimmen, SportVaud, SPV, Swiss Olympic, Tanzen, Tennis, Triathlon, Unihockey und Volleyball äussern Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit dieser Bestimmung. Geltend gemacht wird u.a., dass zu berücksichtigen sei, dass es in ehrenamtlich geführten Sportvereinen in der Regel keine Kampfwahlen um zu besetzende Ämter gebe, sondern im Gegenteil viele seit Jahren unbesetzte Ämter. Im Schweizer Vereinssport seien über 330’000 ehrenamtliche Ämter, die nicht oder mit maximal 2'000 Franken pro Jahr entschädigt werden, zu besetzen. Die Gewinnung und Bindung von ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern gehöre zu den grössten Sorgen von Sportvereinen. Stetig sich verschärfende Controlling- und Governance-Vorgaben, gepaart mit Verwaltungsbürokratie, führten zu Ehrenamtsfrustration. Eine konsequente Durchsetzung einer Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren, wie sie der erläuternde Bericht nennt, sei geeignet, die Problematik in ehrenamtlich geführten Sportvereinen massiv zu verschärfen.

Swiss Olympic betont jedoch, im Rahmen der «Branchenlösung Sport» die Vereine in die Pflicht nehmen zu wollen und das Thema Nachfolgeplanung für Vorstandsmitglieder ernst zu nehmen.

Swiss Olympic empfiehlt klarzustellen, dass sich der Begriff "Leitungsorgan" in dieser Bestimmung ausschliesslich auf das jeweilige Exekutivorgan, also den Vereinsvorstand, Verwaltungsrat oder Stiftungsrat bezieht.

STS weist darauf hin, dass gerade bei Anlassorganisationen häufig stark von prägenden Persönlichkeiten abhängen, die zudem auch teilweise die finanziellen Risiken des Anlasses mittragen. Amtszeitbegrenzungen könnten deshalb für die Entwicklung von Grossanlässen problematisch sein.

Plusport und SPV fordern bei einer allfälligen Einführung dieser Regelung eine Übergangsfrist von mindestens 5 Jahren für Verbände und 8 Jahre für Sportvereine.

Radsport ist der Ansicht, dass der Hinweis auf Korruptions- und Patronagerisiken eine "intellektuelle Distanz gewisser Bestimmungen vom Regulierungsobjekt bzw. - subjekt" zeige. Auf Stufe des nationalen Verbandes verschliesse man sich einer solchen Lösung aber nicht.

Rudern weist darauf hin, dass die Statuten des Verbandes seit Jahrzehnten Amtszeitbeschränkungen von 8, resp. 12 Jahren kennen. Dies habe sich bewährt. Differenziert beurteilt werden müsse eine solche Vorgabe aber für lokale Vereine.

ASSA ist der Meinung, die Regel sei bei kleinen Sportorganisationen nicht umsetzbar. Oft seien es unermüdliche Einzelpersonen, die über Jahre in einem Dorf den Sport am Laufen hielten.