Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 31 Seiten
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Verordnungspaket Herbst 2022 Erläuternder Bericht Vernehmlassung ChemRRV
handelt sich um eine Möglichkeit und nicht um eine Pflicht: Es obliegt den Kantonen, zu entscheiden, ob sie Sanktionen verhängen wollen oder nicht. Des Weiteren erlauben es die verschiedenen – unveränderten – Sanktionsmöglichkeiten den Kantonen, im Sinne des Verhältnismässigkeitsprinzips eine angemessene Sanktion zu verhängen.
Ausserdem werden die Ausbildungsabschlüsse und die Berufserfahrung ab 2026 nicht mehr als einer Fachbewilligung PSM gleichwertig anerkannt; für Personen, die PSM einsetzen, gibt es also nur noch eine Art der Berechtigung, nämlich die Fachbewilligung, die im Sinne einer Sanktion entzogen oder ausgesetzt werden kann.
4.1.4 Anerkennung der Weiterbildungseinrichtungen (Art. 10 Abs. 3; Art. 12 Abs. 6)
Die für die Verlängerung der Fachbewilligung erforderlichen Weiterbildungen können nur angerechnet werden, wenn sie von Einrichtungen durchgeführt werden, die vom BAFU anerkannt sind. Die öffentlichen Einrichtungen, die Ausbildungen anbieten, sowie private Einrichtungen mit einer eduQua-Zertifizierung, einem ISO-Zertifikat für Weiterbildungen oder anderen gleichwertigen Zertifikaten werden automatisch anerkannt. Die automatische Anerkennung befreit die Einrichtungen nicht von der Pflicht, die Bedingungen nach Artikel 8 Absätze 1 und 3 der VFB zu erfüllen. Sind diese Bedingungen nicht mehr erfüllt, kann das BAFU die Anerkennung entziehen, auch wenn sie automatisch erlangt wurde.
Die Anerkennung gilt, solange die Bedingungen für eine Anerkennung erfüllt sind. Die Aufsicht über die Weiterbildungseinrichtungen obliegt dem BAFU (Art. 12 Abs. 6 Bst. b ChemRRV). Stellt das BAFU bei einer ersten Kontrolle Mängel fest, erfolgt eine Verwarnung und es werden Korrekturmassnahmen angeordnet. Wenn das BAFU bei der zweiten Kontrolle die gleichen Mängel feststellt, entzieht das Bundesamt der Einrichtung ihre Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung für die Fachbewilligungen PSM. Die Kosten für diese zweite Kontrolle gehen zulasten der Einrichtung, die diese zweite Kontrolle notwendig gemacht hat. Der vom BAFU veranschlagte Tarif, der gemäss der Chemikaliengebührenverordnung vom 18. Mai 2005 (ChemGebV; SR 813.153.1) als Stundentarif berechnet wird, entspricht dem erforderlichen Aufwand für die Durchführung der Kontrolle bis zur Erstellung des Berichts.
Ausländische Bildungseinrichtungen werden aus Ressourcengründen nicht anerkannt.
4.1.5 Finanzierung der Prüfungsstellen und Weiterbildungseinrichtungen (Art. 12a)
Um eine Gesetzesgrundlage für die Gewährung von Finanzhilfen an private Aus- und Weiterbildungseinrichtungen zu schaffen, soll Artikel 49 USG um einen neuen Absatz 1bis ergänzt werden. Eine offizielle Anhörung zu dieser Änderung des USG fand im Frühjahr 2021 statt. Die Vernehmlassung wurde am 8. September 2021 eröffnet und dauert bis Ende Dezember 2021. Da Artikel 49 Absatz 1bisdie entscheidenden Phasen des Gesetzgebungsverfahrens noch nicht durchlaufen hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich allfällige Änderungen an dieser neuen Bestimmung auf die in der vorliegenden ChemRRV-Änderung enthaltenen Umsetzungsgesetzgebung auswirken.
4.1.6 Übergangsbestimmung bis 2026 (Art. 23a)
Inhaberinnen und Inhaber von Fachbewilligungen gemäss bisherigem Recht müssen keine erneute Fachprüfung ablegen, wenn sie ihre Fachbewilligung zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2026 umwandeln lassen.
Die Berechtigungen, die eine Verwendung von PSM gemäss bisherigem Recht zulassen, müssen bis Ende 2026 formell ersetzt werden. Dazu melden sich die Inhaberinnen und Inhaber zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2026 schriftlich beim BAFU (bzw. bei der bezeichneten Administrationsstelle) oder registrieren sich direkt im Register Fachbewilligungen PSM (vgl. Kap. 4.3) und reichen die Angaben und Nachweise gemäss Artikel 16 «Übergangsbestimmungen» der Verordnung über das Register Fachbewilligungen PSM ein. Im Anschluss an die Überprüfung der eingereichten Informationen und Unterlagen,
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