Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 31 Seiten
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Verordnungspaket Herbst 2022 Erläuternder Bericht Vernehmlassung ChemRRV
Das BAFU schätzt, dass die Weiterbildungspflicht für die Fachbewilligungsinhaberinnen und - inhaber in der Landwirtschaft einen zusätzlichen finanziellen Aufwand von rund 1 260 000 Franken pro Jahr für alle Kantone bewirken wird.
Der finanzielle Aufwand der Kantone kann aus zwei Gründen verringert werden: Alle Weiterbildungseinrichtungen, einschliesslich der Kantone, können eine Gebühr zur Deckung ihrer Aufwendungen erheben. Neben den Kantonen kann auch der Privatsektor Ausbildungen anbieten.
In den Bereichen ausserhalb der Landwirtschaft werden den Kantonen keine zusätzlichen Kosten entstehen, da die Weiterbildungen wie bisher direkt durch die Fachbewilligungsinhaberinnen und -inhaber finanziert werden.
5.4 Auswirkungen auf Gemeinden, urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine Auswirkungen auf Gemeinden, urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete.
5.5 Auswirkungen auf die Gesundheit
5.5.1 Exposition von Konsumentinnen und Konsumenten über Lebensmittel
Die geplanten Änderungen werden im Anschluss an die Ausbildungen für die Fachbewilligungen für die Anwendung von PSM eine bessere Nutzung von PSM sowie eine geringere Freisetzung der PSM in die Umwelt erlauben. Dies wird sich jedoch nur wenig auf die Rückstände in den Lebensmitteln und damit auf die Risiken für die Konsumentinnen und Konsumenten auswirken. Die Konzentrationen von Rückständen in den Lebensmitteln werden bereits kontrolliert, und die Betreiber können es sich nicht erlauben, das Risiko einzugehen, dass ihre Produkte wegen Überschreitung der gesetzlichen Schwellen zurückgewiesen werden.
5.5.2 Exposition beruflicher Anwenderinnen und Anwender von PSM
Gemäss den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen stellen die Ausbildungskurse für die Fachbewilligung PSM wahrscheinlich den wichtigsten Hebel zur Senkung der Risiken für die Gesundheit der Anwenderinnen und Anwender dar. Sehr häufig ist die mangelnde Sensibilisierung der Anwenderinnen und Anwender die Ursache für einen unachtsamen Umgang mit PSM, die negative Folgen für die Gesundheit haben können.
5.6 Auswirkungen auf die Wirtschaft
Die von den vorgeschlagenen Änderungen betroffenen privaten Unternehmen sind Landwirtschaftsbetriebe, Gartenzentren, Forstunternehmen, die speziellen Bereiche im Privatsektor (Greenkeepers), die Ausbildungseinrichtungen sowie die Verkaufsstellen von PSM.
5.6.1 Kosten für die Unternehmen mit Fachbewilligungsinhaberinnen und -inhabern
Die direkten Kosten für die Unternehmen beschränken sich auf die Finanzierung der Weiterbildungen (Ausbildungskosten und Abwesenheit der Angestellten). Laut allen im Rahmen der VOBU befragten Fachpersonen sind diese Kosten jedoch vernachlässigbar.
5.6.2 Kosten des Verwaltungsaufwands
Die Kosten für die Ausstellung und die Verlängerung der Fachbewilligungen, d. h. 50 Franken, gehen zulasten der Inhaberinnen und Inhaber der Bewilligungen. Diese Kosten fallen für die Unternehmen nicht ins Gewicht.
28/31 054.10-00772/00002/00018/R115-0960