Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 31 Seiten

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Verordnungspaket Herbst 2022 Erläuternder Bericht Vernehmlassung ChemRRV

Inhaberinnen und Inhaber von Fachbewilligungen wird zu einer steigenden Nachfrage nach Weiterbildungen führen. Organisationen wie Agridea, Agroscope, FiBL (Forschungsinstitut für biologischen Landbau) usw. werden als Ergänzung des Angebots der Kantone Kurse anbieten können. In den Bereichen ausserhalb der Landwirtschaft werden die Inhaberinnen und Inhaber von Fachbewilligungen für ihre Weiterbildungen weiterhin selbst aufkommen.

Abbildung 1: Verteilung der Kosten für die Aus- und Weiterbildungen

Landwirtschaft Gartenbau2 Spezielle Waldwirtschaft2 Bereiche2

Finanzierung der Kantone Fachbewilligungs Fachbewilligungs Fachbewilligungs Aus- und und/oder inhaber/-innen inhaber/-innen inhaber/-innen Weiterbildungen Fachbewilligungs und BAFU

inhaber/-innen

Ausbildungskost Rund Fr. 100 Fr. 170 Fr. 400 bis 500 Fr. 150

en pro Fachbewilligungs inhaber/-in

Beitrag durch Fr. 01 Fr. 170 Fr. 350 bis 450 Fr. 150

die/den Fachbewilligungs inhaber/-in alle

8 Jahre

Gesamtkosten Höchstens Fr. 0 Fr. 0 Fr. 0

pro Jahr für alle Fr. 1 260 0001

Kantone

Jährliche Kosten Höchstens Fr. 0 Fr. 0 Fr. 0

für das BAFU für Fr. 100 000/Jahr

Dienstleistungen (Vorbereitung der Ausbildungen)

Jährliche Kosten Beitrag durch das ordentliche Budget gedeckt, d. h. Fr. 50 000 bis 150 000

für das BAFU für finanzielle

Beiträge an Aus-

und Weiterbildungen

1Es handelt sich um eine grobe Schätzung; alle Leistungsanbieter, einschliesslich der Kantone, können einen Preis, der ihnen die Deckung ihrer Aufwendungen ermöglicht, frei festlegen (siehe Kapitel 5.3 «Auswirkungen auf die Kantone»).

2Im Gartenbau, in den speziellen Bereiche und in der Waldwirtschaft bestehen bereits Ausbildungssysteme, für die Kantone oder das BAFU fällt kein zusätzlicher Aufwand an.

5.1.3 Administrative Verwaltung der Fachbewilligungen (Administrationsstelle + Register Fachbewilligungen PSM)

Das System zur Verwaltung der Fachbewilligungen muss selbsttragend sein: Die für die Ausstellung und die Verlängerung der Fachbewilligungen erhobenen Gebühren decken die Kosten der Administrationsstelle und des Registers Fachbewilligungen PSM.

25/31 054.10-00772/00002/00018/R115-0960