Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 31 Seiten

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Verordnungspaket Herbst 2022 Erläuternder Bericht Vernehmlassung ChemRRV

Abbildung 2: Budget des neuen Systems zur Verwaltung der Fachbewilligungen PSM

Einnahmen Ausgaben

Gebühren für die Kosten Administrationsstelle TOTAL Fachbewilligungen mit Register

Fachbewilligungen PSM

2024 Fr. 0 Fr. 500 000 −Fr. 500 000

2025 Fr. 0 Fr. 500 000 −Fr. 1 000 000

2026 Fr. 3 000 0001 Fr. 500 000 Fr. 1 500 000

2027 Fr. 375 0002 Fr. 375 000 Fr. 0

2028+ Fr. 375 0002 Fr. 375 000 Fr. 0

160 000 Inhaber/-innen × 50.– = Fr. 3 000 000

260 000 Inhaber/-innen / 8 Jahre = 7500 Fachbewilligungen/Jahr; 7500 Fachbewilligungen •× 50.– = Fr. 375 000

In der Übergangsphase (2024–2026) entstehen Kosten, die nach 2026 wegfallen: Sie werden durch die für 2026 budgetierten Einnahmen kompensiert (siehe Kapitel 5.2 «Auswirkungen auf den Bund»).

5.2 Auswirkungen auf den Bund

Gemäss dem bestehenden Artikel 12 Absatz 1 ChemRRV ist das UVEK für sämtliche Fragen zu den Fachbewilligungen PSM zuständig, einschliesslich der Prüfungsvorbereitungskurse. Die neuen Bestimmungen ändern folglich weder die Aufgabenverteilung noch die Erfüllung dieser Aufgaben durch den Bund und die Kantone; die bestehenden Aufgaben werden ergänzt durch die Einführung der obligatorischen Weiterbildungen und die Beschränkung der PSM-Verkäufe für berufliche Anwenderinnen und Anwender auf Inhaberinnen und Inhaber gültiger Fachbewilligungen.

Der Bund unterstützt die Aus- und Weiterbildungen auf zweierlei Arten: Zum einen beauftragt er eine Organisation mit der Konzipierung und Vorbereitung der Weiterbildungen im Bereich der Landwirtschaft. Dank dieser Zentralisierung, die den Weiterbildungseinrichtungen als Dienstleistung angeboten wird, können die Gesamtkosten der Aus- und Weiterbildungen auf höchstens 100 000 Franken pro Jahr gesenkt werden. Der externe Auftrag wird über das Globalbudget des BAFU finanziert. Zum andern richtet der Bund den Weiterbildungseinrichtungen und Prüfungsstellen direkt Finanzhilfen aus. Höchstens 50 Prozent der Weiterbildungskosten können in Form von Pauschalbeträgen abgegolten werden. Die Finanzhilfen werden über einen Transferkredit ausbezahlt und betragen zwischen 75 000 und 175 000 Franken pro Jahr.

Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Administrationsstelle – einschliesslich des Registers Fachbewilligungen PSM – belaufen sich in den Jahren 2024 bis 2026 auf 500 000 Franken pro Jahr und in den Jahren danach auf jährlich 350 000 Franken. Die Ausgaben werden durch die eingenommenen Gebühren für die Ausstellung und Verlängerung von Fachbewilligungen gedeckt und von der beauftragten Organisation buchhalterisch getrennt ausgewiesen (separate Erfolgsrechnung und Bilanz).

Die beim BAFU als Regulierungsbehörde für die Umsetzung der Ziele gemäss Kapitel 1.1.4 erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen stammen aus dem ordentlichen Budget des BAFU und belaufen sich auf rund 300 000 Franken. In anderen Worten: Die

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