Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 31 Seiten
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Verordnungspaket Herbst 2022 Erläuternder Bericht Vernehmlassung ChemRRV
2 Grundzüge der Vorlage
Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die vom Aktionsplan PSM festgestellten Mängel im System der Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) beheben, das seit 2005 besteht. Ziel ist es, ab 2027 den bestmöglichen Einsatz von PSM
durch berufliche Anwenderinnen und Anwender zu gewährleisten, indem der Zugang zu
PSM auf Inhaberinnen und Inhaber von Fachbewilligungen beschränkt wird, die über die geeigneten Kompetenzen verfügen und diese laufend aktualisieren.
Erwerb und Aktualisierung von Kompetenzen
Ab 2026 ist die Erlangung der Fachbewilligung nur möglich, wenn die Kenntnisse vorgängig in einer Prüfung nachgewiesen worden sind. Der Wissenserwerb während der Grundausbildung als Landwirt/-in oder Gärtner/-in sowie während der höheren Ausbildung als Forstwart/-in ist indessen nach wie vor möglich.
Inhaberinnen und Inhaber der bisherigen Berechtigungen können die neue Fachbewilligung prüfungsfrei erlangen, wenn sie sie bis 30.6.2026 beantragen.
Die neuen Fachbewilligungen, die von Inhaberinnen und Inhabern der bisherigen Berechtigungen oder nach bestandener Prüfung erlangt wurden, sind acht Jahre lang gültig und können anschliessend verlängert werden, wenn die Inhaberinnen und Inhaber eine bestimmte Anzahl Weiterbildungsstunden absolvieren. So kann sichergestellt werden, dass die Kompetenzen aller Fachbewilligungsinhaberinnen und -inhaber auf dem neusten Stand sind.
Transparenz und Gleichbehandlung im nationalen System
Alle beruflichen Anwendungsbereiche von PSM sind von der Reform betroffen: Landwirtschaft, Gartenbau, Waldwirtschaft und spezielle Bereiche (Bahninfrastrukturen, Militärgelände, Unterhalt von Sportplätzen usw.).
Ein einheitliches nationales Niveau hinsichtlich Anforderungen und Qualität der Kompetenzen wird durch zwei Massnahmen gewährleistet. Erstens wird den Prüfungsstellen und/oder den Weiterbildungseinrichtungen ihre Befugnis für ihre Aufgaben zuerkannt. Zweitens wird der Inhalt der Prüfungen und der Weiterbildungen festgelegt: Der Prüfungsfragenkatalog gilt schweizweit und die Weiterbildungen dürfen sich nur auf Themen im Zusammenhang mit PSM beziehen, welche in Anhang 1 der Verordnungen über die Fachbewilligungen (VFB) definiert sind.
Des Weiteren werden alle Fachbewilligungen in einem zentralen Register erfasst (Register Fachbewilligungen PSM). Wenn also ein Kanton Sanktionen (vorübergehender oder dauerhafter Entzug der Fachbewilligung) verhängt, kann die bisherige Fachbewilligungsinhaberin oder der bisherige Fachbewilligungsinhaber keine PSM mehr erwerben und zwar schweizweit.
Schliesslich können alle Inhaberinnen und Inhaber auf ihrer persönlichen Seite im Register Fachbewilligungen PSM die sie betreffenden Daten einsehen, etwa die Anzahl besuchter Weiterbildungen.
Auf ein Minimum beschränkte Verwaltung
Bei der Ausarbeitung der vorgeschlagenen Änderungen im Auftrag des Bundesrates (z. B. die Umsetzung der beiden Massnahmen aus dem Aktionsplan PSM) wurde das Ziel verfolgt, ein kostengünstiges System mit möglichst wenig administrativem Aufwand für alle Beteiligten zu entwickeln. Zu diesem Zweck werden die bestehenden Systeme optimal genutzt: Angehende Landwirtinnen und Landwirte, Gartenbauerinnen und Gartenbauer sowie Forstwartinnen und Forstwarte können die für die Erlangung einer Fachbewilligung erforderlichen Kompetenzen nach wie vor während ihrer Berufsausbildung erwerben.
8/31 054.10-00772/00002/00018/R115-0960