Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 31 Seiten

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Verordnungspaket Herbst 2022 Erläuternder Bericht Vernehmlassung ChemRRV

3 Verhältnis zum internationalen Recht und Rechtsvergleich

Die vorgeschlagenen Änderungen wirken sich nicht auf die Verpflichtungen aus, die die Schweiz nach europäischem oder internationalem Recht eingegangen ist.

Die beiden im Aktionsplan PSM vorgesehenen Massnahmen – d. h., die Weiterbildungspflicht für die berufliche Anwendung von PSM und die Verstärkung der Kenntnisse über den Umgang mit PSM in der beruflichen Grundbildung und in der höheren Berufsbildung – sind vergleichbar mit den Auflagen in der Richtlinie 2009/128/EG2. Mit dieser Richtlinie schafft die Europäische Union einen Rahmen für die Mitgliedstaaten und gibt damit das Ziel vor, Aus- und Weiterbildungskurse für berufliche Anwenderinnen und Anwender von PSM einzuführen. Die vorgeschlagenen Änderungen entsprechen dem Inhalt der Richtlinie 2009/128/EG. Sie wurden von der Schweiz jedoch unabhängig davon beschlossen, denn die Schweiz ist nicht verpflichtet, den Inhalt dieser Richtlinie zu übernehmen.

Die Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG ist in den Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt. In Deutschland und in Frankreich erfolgt die Koordination der Ausbildungen auf nationaler Ebene und zwar durch staatliche und private Stellen. In Dänemark hingegen obliegen die Koordination, die Verwaltung und die Umsetzung ausschliesslich staatlichen Stellen. Die vorgeschlagene Änderung ist vergleichbar mit den Ausbildungssystemen in Deutschland und in Frankreich, die beide eine Teilfinanzierung der Ausbildungen durch den Staat vorsehen, indem die Bereitstellung der durchgeführten Ausbildungen durch staatliche Stellen erfolgt.

2 Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden, Fassung gemäss ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 71. 10/31 054.10-00772/00002/00018/R115-0960