Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 31 Seiten

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Verordnungspaket Herbst 2022 Erläuternder Bericht Vernehmlassung ChemRRV

wie die erforderlichen Sachkenntnisse erlangt werden können. Der 3. Abschnitt der ChemRRV präzisiert diese Voraussetzungen, darunter die Pflicht, für die berufliche Verwendung von PSM über eine Fachbewilligung zu verfügen. Die für die Erlangung einer Bewilligung erforderlichen Fachkenntnisse sowie die Weiterbildungspflicht der Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber sind dort ebenfalls geregelt.

Die momentane rechtliche Lage, wie sie hier vorgestellt wird, muss im Hinblick auf die Umsetzung der zwei Massnahmen des Aktionsplans PSM ergänzt werden (vgl. Kap. 1.1.1 Auftrag).

1.1.3 Vorverfahren

Gemäss dem Aktionsplan PSM werden die Massnahmen 6.3.1.1 «Weiterbildungspflicht für die berufliche Anwendung von PSM» und 6.3.1.3 «Verstärkung der Kenntnisse über den Umgang mit PSM in der beruflichen Grundbildung und in der höheren Berufsbildung» als ausschlaggebend und notwendig erachtet für die Erreichung des Ziels, die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von PSM um 50 Prozent zu senken. In enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen (insbesondere mit den kantonalen Fachstellen für Pflanzenschutz, den Berufsorganisationen wie dem Schweizer Bauernverband, den Bildungseinrichtungen usw.) wurden verschiedene Varianten für die Umsetzung dieser beiden Massnahmen erarbeitet. Diese Varianten wurden anschliessend im Rahmen einer Volkswirtschaftlichen Beurteilung von Umweltmassnahmen ( nachfolgend: VOBU)1 geprüft. Die gewählte Lösung wird in Kapitel 1.1.4 vorgestellt und bezieht diese unterschiedlichen Aspekte sowie die Systeme und die Erfahrungen im Zusammenhang mit den Ausbildungen für Inhaberinnen und Inhaber von europäischen Fachbewilligungen mit ein. Diese Lösung bietet des Weiteren einen Kompromiss mit einem optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis.

1.1.4 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung

Im VOBU-Bericht wurden drei Varianten verglichen, und eine wurde als beste Lösung hinsichtlich des Kosten-Nutzen-Verhältnisses bestätigt. Diese Variante wurde auch vom BAFU für die Umsetzung der beiden Massnahmen des Aktionsplans PSM gewählt, um folgende Ziele zu erreichen:

 Kauf von PSM für die berufliche Anwendung nur durch Inhaberinnen und Inhaber einer gültigen Fachbewilligung;

 Erlangung der Fachbewilligung nur, wenn ausreichende Kenntnisse attestiert wurden;

 gleiche Wissensanforderungen für die Erlangung der Fachbewilligung an alle; d. h. ein einheitliches Prüfungsniveau für die Erlangung der Fachbewilligung in der ganzen Schweiz;

 Einführung einer Weiterbildungsverpflichtung für die Verlängerung der Bewilligung;

 Erweiterung der Fachkompetenzen für die korrekte Anwendung von PSM;

 Aktualisierung der Kenntnisse, die an die Bedürfnisse der Praxis und die regionalen Besonderheiten angepasst wurden;

 mögliche Anpassung des Systems bei Wegfallen einer Bildungseinrichtung oder einer Verwaltungsstelle (Ersatz des wegfallenden Organs ohne Gefährdung des Systems);

 Möglichkeit, eine verhältnismässige Sanktion gemäss Artikel 11 ChemRRV anzuwenden.

1 Beilage: Bericht von EBP vom 28.07.2020 «Volkswirtschaftliche Beurteilung der Änderungen von Gesetzestexten in Bezug auf die Fachbewilligung für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM)». 6/31 054.10-00772/00002/00018/R115-0960