Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 31 Seiten
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Verordnungspaket Herbst 2022 Erläuternder Bericht Vernehmlassung ChemRRV
PSM-Verkaufsstellen, beteiligen sich mit einer einmaligen Gebühr von bis zu 7000 Franken an den Kosten. Diese Gebühr wird basierend auf der Zeit und den Mitteln berechnet, die von der Administrationsstelle für die Bearbeitung ihrer Anfrage, für die Beratung zur Programmierung der Schnittstelle sowie für die Schulung für die Benutzung des Registers aufgewendet werden. Die Administrationsstelle kann gegebenenfalls, vorbehaltlich der Zustimmung des BAFU, eine zusätzliche Jahresgebühr von bis zu 5000 Franken erheben. Dieser Betrag soll ausschliesslich den Aufwand für technischen Support, die Erneuerung des Zertifikats und die Überprüfung der Datenqualität abgelten.
4.4 Neue Verordnungen über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (VFB)
4.4.1 Anwendungsbereich der Fachbewilligung (Art. 1 Abs. 1)
Die Fachbewilligungen berechtigen ihre Inhaberinnen und Inhaber gemäss der Verordnung des betreffenden Bereichs (VFB-L, VFB-G, VFB-W oder VFB-SB) zur beruflichen und gewerblichen Verwendung von PSM in den jeweiligen spezifischen Anwendungsbereichen, die in Artikel 1 der verschiedenen VFB aufgeführt sind. So dürfen beispielsweise Personen, die über eine Fachbewilligung in der Landwirtschaft verfügen, keine Zierpflanzen behandeln (Bereich Gartenbau).
4.4.2 Anleitung von Personal ohne Fachbewilligung (Art. 1 Abs. 2 und 3)
Personen, die über keine Fachbewilligung verfügen, dürfen PSM anwenden, sofern sie vor Ort von einer Inhaberin oder einem Inhaber einer Fachbewilligung angeleitet werden (Art. 1 Abs. 3). Unter «angeleitet» versteht man eine Person, die folgende Informationen erhält: Name und Zweck des PSM; Angaben zur Zubereitung der Spritzbrühe; Ort der Ausbringung und Lokalisierung der zu behandelnden Flächen; Wahl und Einstellung der geeigneten Geräte; Zeitpunkt des Einsatzes (Datum und Uhrzeit); Umgang mit Resten der Spritzbrühe; Reinigung der Geräte (Ort, Umgang mit Spülwasser); Gefährlichkeit des Mittels und Präventionsmassnahmen (Umwelt, Gesundheit); Sicherheitsdatenblatt; Adresse, die bei Fragen oder in Notfällen zu kontaktieren ist.
Ab 2027 wird Inhaberinnen und Inhabern von Fachbewilligungen, die Dritte anleiten, empfohlen, eine entsprechende Zusatzausbildung zu besuchen, denn sie bleiben auf jeden Fall für die Konsequenzen bei der Anwendung von PSM verantwortlich. Das BAFU wird für Saison- oder Temporärarbeitende, die nicht über eine Fachbewilligung verfügen, die Einführung einer Onlineschulung mit einem abschliessenden Verständnisquiz prüfen, die idealerweise ebenfalls 2027 eingeführt wird.
Fallbeispiele
Ausländische Lohnunternehmerinnen und Lohnunternehmer, die keine Fachbewilligung haben, dürfen PSM in der Schweiz ausbringen, wenn sie von einer Person begleitet werden, die über eine schweizerische Fachbewilligung verfügt. Sie dürfen jedoch gemäss dem Verfahren zum Import von PSM ohne Erlaubnis des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) keine PSM importieren.
Eine lernende Person darf PSM unter der Verantwortung ihrer Lehrmeisterin oder ihres Lehrmeisters verwenden, sofern diese oder dieser über eine Fachbewilligung verfügt.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Inhaberinnen und Inhaber einer Fachbewilligung sind, sind für die PSM verantwortlich, die von ihren Angestellten, die über keine Fachbewilligung verfügen (einschliesslich Saisonarbeitender), verwendet werden.
19/31 054.10-00772/00002/00018/R115-0960