Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 31 Seiten
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Verordnungspaket Herbst 2022 Erläuternder Bericht Vernehmlassung ChemRRV
vorgeschlagenen Änderungen sind für das BAFU insgesamt budgetneutral. Mit diesen Ressourcen können folgende Aufgaben abgedeckt werden:
Vorbereitung der Weiterbildungen zu obligatorischen Themen für die Landwirtschaft (Auftrag an eine externe Organisation; höchstens 100 000 Franken);
Information der Zielgruppen: Leitfaden für die Berufsbildungs- und/oder die Weiterbildungseinrichtungen, pädagogische Plattform für Fachbewilligungsinhaberinnen und -inhaber;
finanzielle Beiträge an Aus- und Weiterbildungen sowie an Prüfungen im Umfang von höchstens 50 Prozent (Finanzhilfen: 75 000–175 000 Franken);
finanzielle Beiträge an die Aufgaben der Fachprüfungsausschüsse;
Einführung des Ausbildungssystems für die Umwandlung von EU-/EFTA-Fachbewilligungen (einmalig 20 000 Franken).
In der Übergangsphase (2024–2026) entstehen Kosten, die nach 2026 wegfallen: Der Aufbau des Registers Fachbewilligungen PSM sowie die Einführung des neuen Systems mit der Umwandlung der bestehenden in neue Fachbewilligungen verursachen einmalige Kosten. Für die Übergangs- und Aufbauphase von 2024 bis 2026 stellt der Bund insgesamt 1,5 Millionen Franken bereit. Dieser Betrag wird durch die Einnahmen, die auf rund 3 Millionen Franken im Jahr 2026 geschätzt werden, kompensiert.
5.3 Auswirkungen auf die Kantone
Für die Kantone werden die Auswirkungen dieser Änderung zu einer Kostensteigerung führen, und zwar aus folgenden Gründen:
ein deutlicher Zuwachs der Nachfrage nach Weiterbildungen, welcher das heutige Angebot der Kantone und Berufsschulen im Bereich Landwirtschaft deutlich übersteigt (ca. 1 260 000 Franken pro Jahr für alle Kantone);
die Einführung einer halbstündigen praktischen Prüfung im Rahmen der beruflichen Grundbildung oder der höheren Berufsbildung für die Landwirtschaft, den Gartenbau und die Waldwirtschaft (290 000–355 000 Franken pro Jahr für alle Kantone).
5.3.1 Ausbildung und Prüfung
Die Ausbildung in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Waldwirtschaft wird bereits von den Kantonen gewährleistet und bedingt keine zusätzliche Finanzierung, ausser bei der neuen Anforderung einer halbstündigen praktischen Prüfung für die Erlangung der Fachbewilligung.
Bei der Gesamtanzahl an Prüfungen in der ganzen Schweiz und für alle Bereiche (zwischen 2585 und 3125 Prüfungen pro Jahr) und dem Zeitaufwand für die Durchführung einer Prüfung (30 Minuten Prüfung + 15 Minuten Vorbereitung) zu einem Stundentarif von 150 Franken wird die Einführung dieser Prüfung alle Kantone insgesamt zwischen 290 000 und 355 000 Franken pro Jahr kosten.
5.3.2 Weiterbildung
In der Landwirtschaft wird die obligatorische Weiterbildung heute zu einem grossen Teil von den Kantonen gewährleistet. Die Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) hat diese zusätzlichen Kosten in einer Umfrage geschätzt (HAFL 2019). Es hat sich gezeigt, dass die erforderlichen Ressourcen von einem Kanton zum anderen wegen der unterschiedlichen Anzahl Landwirte in den einzelnen Kantonen beträchtlich variieren. Folglich schwanken die notwendigen Ausgaben je nach Kanton ebenfalls. Es ist auf jeden Fall klar, dass die Kosten jedes Jahr abnehmen werden, sobald die Ausbildung steht.
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