Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) · 31 Seiten

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werden. Ferner raten die Expertinnen und Experten den Behörden, auf eine Standardisierung der kryptografischen Bausteine hinzuwirken.

Zudem müsse darauf geachtet werden, dass die Systemdokumentation und der Quellcode in einer Form vorliegen, die eine effiziente Überprüfung der Konformität mit den rechtlichen Anforderungen zulässt. Die Expertinnen und Experten unterstreichen die Wichtigkeit, Fachpersonen – namentlich aus der Wissenschaft – bei der Konzeption, der Entwicklung und der Prüfung von E-Voting-Systemen laufend einzubeziehen. Ein wissenschaftliches Komitee könnte dabei eine Funktion übernehmen. Es soll nach Ansicht der Expertinnen und Experten die Aufgabe der Behörden bleiben, Risiken zu beurteilen und bei Bedarf Massnahmen vorzusehen.

Statt wie bisher auf eine Zertifizierung der Systeme zu setzen, sollen die Behörden einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess ermöglichen. Die unabhängigen Überprüfungen sollen durch den Bund oder ein unabhängiges Komitee in Auftrag gegeben werden. Durch den Einbezug von unabhängigen Expertinnen und Experten und die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen soll eine wirksame und ständige (öffentliche) Prüfung erreicht werden. Einer öffentlichen Überprüfung wird eine hohe Wichtigkeit beigemessen und Transparenz bildet die Voraussetzung für deren Wirksamkeit. Statt eines öffentlichen Intrusionstests (PIT), wie er 2019 durchgeführt wurde, empfehlen die Expertinnen und Experten Hackathons oder ein ständig laufendes Bug-Bounty-Programm, bei dem finanziell entschädigt wird, wer einen Fehler findet.

Insgesamt hat der Dialog mit Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachgebieten zu einer breiten Diskussion des Handlungsbedarfs und möglicher Lösungen geführt. Die Expertinnen und Experten befürworten eine Weiterführung im Rahmen eines ständigen Austausches zwischen den Behörden und der Wissenschaft, in Zukunft sollten sozialwissenschaftliche Themenbereiche stärker akzentuiert werden. Konkret empfehlen die Expertinnen und Experten, Fragen der Vertrauensbildung weiter zu vertiefen und äusserten zudem die Ansicht, dass bei der Sicherheitsdiskussion neben E-Voting auch die übrigen Stimmkanäle einzubeziehen seien. Eine ganzheitliche Sicht auf mögliche Angriffe würde der Verbesserung der Sicherheit bei Wahlen und Abstimmungen insgesamt dienen.

2.3 Stossrichtungen der Neuausrichtung

Im Anschluss an den Dialog mit der Wissenschaft haben Bund und Kantone einen Schlussbericht mit einem umfassenden Massnahmenkatalog erarbeitet. Die Ergebnisse aus dem Dialog flossen bei der Ausarbeitung der Massnahmen ein. Der SA VE hat seinen Schlussbericht zur Neuausrichtung des Versuchsbetriebs und Wiederaufnahme der Versuche am 30. November 2020 verabschiedet.7

Mit der Umsetzung zahlreicher Massnahmen soll dem eruierten Handlungsbedarf in den vier durch den Bundesrat vorgegebenen Zielen begegnet werden. Die Umsetzung der Massnahmen soll schrittweise erfolgen. Eine erste Etappe sieht die Umsetzung von Massnahmen für die Wiederaufnahme der Versuche vor. Damit soll die Wiederaufnahme der Versuche in kleinem Umfang möglich sein, während laufend an der Umsetzung der mittel- bis langfristigen Zielsetzungen gearbeitet wird.

Mit der Weiterführung der Versuche in einzelnen Kantonen wird verhindert, dass die vorhandenen Ressourcen und Know-how sowie bereits getätigte Investitionen bei den Kantonen und den Systemanbietern verloren gehen. Sie erlaubt ausserdem allen beteiligten Akteuren, unerlässliche Erfahrungen mit dem Einsatz von vollständig verifizierbaren Systemen zu sammeln. Der Versuchscharakter wird mit verschiedenen Massnahmen, wie etwa der Beibehaltung der Limitierung des Elektorats, unterstrichen. Dabei wird weiterhin nach dem Prinzip «Sicherheit vor Tempo» gehandelt. Weitere Massnahmen sind für die Folgejahre vorgesehen. Die Umsetzung der mittel- bis längerfristigen Massnahmen soll nach ersten Schätzungen innert fünf Jahren nach der Wiederaufnahme der Versuche erfolgen.

Die Stossrichtungen der Neuausrichtung und die zeitliche Etappierung der Umsetzung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

7 Der Schlussbericht und die vollständigen Dokumente zum Dialog mit der Wissenschaft sind auf der Webseite der BK publiziert: www.bk.admin.ch > Politische Rechte > E-Voting.