Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) · 31 Seiten

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2. Neuausrichtung des Versuchsbetriebs

2.1 Aufträge des Bundesrates

Gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Überführung von E-Voting in den ordentlichen Betrieb hat der Bundesrat am 26. Juni 2019 beschlossen, vorerst auf die Teilrevision des BPR zu verzichten. Mit diesem Entscheid hat er auch den Entwicklungen zu den beiden damals verfügbaren Systemen Rechnung getragen. Gleichzeitig hat er die BK beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs von E-Voting zu konzipieren.3 Der Bundesrat hat dabei folgende Ziele für die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs vorgegeben:

1. Weiterentwicklung der Systeme

2. Wirksame Kontrolle und Aufsicht

3. Stärkung der Transparenz und des Vertrauens

4. Stärkere Vernetzung mit der Wissenschaft

Der Steuerungsausschuss Vote électronique (SA VE) hat zur Konzipierung der Neuausrichtung die Unterarbeitsgruppe «Neuausrichtung und Wiederaufnahme der Versuche»4 eingesetzt und sie mit der Ausarbeitung von Massnahmen für die Neuausrichtung sowie deren Etappierung mit Blick auf die Wiederaufnahme der Versuche beauftragt.

An seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 hat der Bundesrat den Schlussbericht des SA VE vom 30. November 2020 zur Neuausrichtung und Wiederaufnahme der Versuche zur Kenntnis genommen. Er hat die BK beauftragt, die für die Neuausrichtung erforderlichen Massnahmen in Zusammenarbeit mit den Kantonen schrittweise umzusetzen und bis Mitte 2021 eine Vernehmlassungsvorlage mit den notwendigen Anpassungen der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) vorzulegen.

Ziel des Bundesrates ist, dass die Kantone wieder begrenzte Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchführen können. Präzisere Sicherheitsvorgaben, erhöhte Transparenzvorschriften, die engere Zusammenarbeit mit unabhängigen Fachpersonen sowie eine wirksame Überprüfung im Auftrag des Bundes sollen die Sicherheit der elektronischen Stimmabgabe gewährleisten.5

2.2 Dialog mit der Wissenschaft

Zur Erarbeitung der Neuausrichtung haben Bund und Kantone mit 23 in- und ausländischen Expertinnen und Experten aus Informatik, Kryptografie und Politikwissenschaften einen breit angelegten Dialog über E-Voting in der Schweiz geführt. Die umfassenden Auswertungen des Dialogs sind publiziert.6

Die Expertinnen und Experten sehen Handlungsbedarf bei der Sicherheit, der Transparenz sowie der unabhängigen Überprüfung der Systeme. Gleichzeitig vertreten die Expertinnen und Experten die Ansicht, dass während der letzten 15 Jahre wertvolle Ergebnisse erzielt wurden. Sie empfehlen, Fragen der Sicherheit auch bei den übrigen Stimmkanälen zu analysieren. Fragen der Vertrauensbildung sind weiter zu vertiefen.

Die Verifizierbarkeit und die Diversität unter den Komponenten, die für die Verifizierbarkeit wichtig sind (sog. Kontrollkomponenten und Verifier), bilden für die Expertinnen und Experten eine Grundvoraussetzung für die Vertrauenswürdigkeit eines Systems. Die bereits heute geforderten Sicherheitsbeweise im Bereich der Kryptografie sind wichtig; sie sollen laufend dem aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst

3 Medienmitteilung des Bundesrates vom 27. Juni 2019; abrufbar unter www.bk.admin.ch > Politische Rechte > E-Voting > Medienmitteilungen.

4 Die Unterarbeitsgruppe «Neuausrichtung und Wiederaufnahme der Versuche» setzte sich unter der Leitung der BK aus Vertreterinnen und Vertretern der Kantone BE, FR, BS, SG, GR, AG, TG und NE zusammen. Die Post als verbleibende Systemanbieterin war jeweils an den Sitzungen der Unterarbeitsgruppe vertreten.

5 Medienmitteilung des Bundesrates vom 21. Dezember 2020; abrufbar unter www.bk.admin.ch > Politische Rechte > E-Voting > Medienmitteilungen.

6 Medienmitteilungen der BK vom 23. Juni 2020 und vom 19. November 2020; abrufbar unter www.bk.admin.ch > Politische Rechte > E-Voting > Medienmitteilungen.