Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) · 31 Seiten
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1. Ausgangslage
Die elektronische Stimmabgabe in der Schweiz befindet sich seit 2004 in einer Versuchsphase und ist Teil der E-Government-Strategie Schweiz von Bund und Kantonen. Die rechtlichen Grundlagen für die Versuche bilden Artikel 8a des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (BPR; SR 161.1), die Artikel 27a-27q der Verordnung vom 24. Mai 1978 über die politischen Rechte (VPR; SR 161.11) sowie die Verordnung der Bundeskanzlei (BK) vom 13. Dezember 2013 über die elektronische Stimmabgabe (VEleS; SR 161.116). Es gilt seit Beginn des Projekts unverändert das Motto «Sicherheit vor Tempo». In der Schweiz werden nur E-Voting-Systeme zugelassen, welche die hohen bundesrechtlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Seit 2004 haben insgesamt 15 Kantone die kantonalrechtlichen Grundlagen geschaffen und in über 300 erfolgreichen Versuchen einem Teil ihrer Stimmberechtigten die elektronische Stimmabgabe ermöglicht. In allen Kantonen wurden die Auslandschweizer Stimmberechtigten zu den Versuchen zugelassen, in einigen Kantonen zusätzlich ein Teil der in der Schweiz wohnhaften Stimmberechtigten. Den Kantonen standen in den letzten Jahren zwei Systeme für die elektronische Stimmabgabe zur Verfügung: Das System des Kantons Genf sowie jenes der Schweizerischen Post. Da beide Anbieter ihre Systeme Mitte 2019 zurückgezogen haben, steht E-Voting in der Schweiz derzeit nicht zur Verfügung.
Die Schweizerische Post hat 2019 den Quellcode ihres künftigen Systems mit vollständiger Verifizierbarkeit offengelegt und einen öffentlichen Intrusionstest durchgeführt.1 Nachdem in ihrem bisher eingesetzten sowie in ihrem künftigen System verschiedene Mängel entdeckt wurden, hat die Post im Juli 2019 kommuniziert, dass das bisherige System mit individueller Verifizierbarkeit nicht mehr eingesetzt wird und sie sich auf die Weiterentwicklung des vollständig verifizierbaren Systems konzentriere. Die Post hat im Januar 2021 in einem ersten Schritt das kryptografische Protokoll ihres vollständig verifizierbaren Systems publiziert, dessen Ausgestaltung auf die Erfüllung der Anforderungen des Bundes an die vollständige Verifizierbarkeit ausgerichtet ist.
Der Kanton Genf hat ein eigenes System entwickelt und betrieben, das von mehreren Kantonen eingesetzt wurde. Im November 2018 hat der Kanton Genf darüber informiert, sein System nicht mehr weiterzuentwickeln, da es nicht in der Aufgabe eines Kantons liege, ein IT-System von solcher Komplexität und Grösse alleine zu entwickeln, zu betreiben und zu finanzieren. Im Juni 2019 hat der Kanton Genf kommuniziert, dass er den Betrieb seines bisherigen Systems per sofort einstellt.2 Der Kanton Genf hat den Quellcode seines noch nicht fertig entwickelten Systems mit vollständiger Verifizierbarkeit 2019 unter Open Source Lizenz publiziert. Die Berner Fachhochschule hat die sicherheitskritischen Elemente des Genfer Systems fertiggestellt und im Herbst 2020 unter Open Source Lizenz zur Verfügung gestellt. Die Ausgestaltung dieses Systems ist ebenfalls auf die Erfüllung der Anforderungen des Bundes an die vollständige Verifizierbarkeit ausgerichtet.
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2018 das Vernehmlassungsverfahren für die Überführung des elektronischen Stimmkanals in den ordentlichen Betrieb eröffnet. Die in der Vernehmlassung unterbreitete Teilrevision des BPR hätte die Beendigung der Versuchsphase und die Verankerung der elektronischen Stimmabgabe als dritter Stimmkanal vorgesehen. Aus der Vernehmlassung ging hervor, dass eine deutliche Mehrheit der Kantone und der Parteien die Einführung von E-Voting grundsätzlich begrüssen. Die Konferenz der Kantonsregierungen sowie 19 Kantone befürworteten die Überführung in den ordentlichen Betrieb. Diejenigen Parteien, die sich grundsätzlich für E-Voting aussprachen, erachteten die Zeit aber noch nicht als reif für diesen Schritt.
1 Medienmitteilung der BK vom 29. März 2019; abrufbar unter www.bk.admin.ch > Politische Rechte > E-Voting > Medienmitteilungen.
2 Medienmitteilungen des Kantons Genf vom 28. November 2018 und 19. Juni 2019; abrufbar unter www.ge.ch/document/pointpresse-du-conseil-etat-du-28-novembre-2018#extrait-12897 und www.ge.ch/document/point-presse-du-conseil-etat-du-19-juin- 2019.