Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/10: 16.504 n Pa. Iv. Giezendanner. Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende · 26 Seiten

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Rückstellfristen sind in vielen Ländern erst in jüngerer Vergangenheit umgesetzt worden (insb. ab 2020); bisher liegen hier nur begrenzte Erkenntnisse zu den Auswirkungen vor.23 Etwa in Frankreich wurde die per 1. Februar 2020 eingeführte Rückweisungsfrist von vier Monaten auf eine Untersuchung zur HIV-Risikobewertung begründet. Diese Untersuchung umfasste zwei Szenarien: im ersten eine viermonatige Rückweisungsfrist generell für MSM, im zweiten eine viermonatige Rückstellungsfrist nur im Falle von mehr als einem Sexualpartner (entsprechend den allgemeinen Ausschlusskriterien). Die Auswirkung beider Szenarien auf den Verlauf eines HIV-Infektionsrisikos wurde anhand von Daten aus Umfragen und Schätzungen bei MSM und Blutspendern bewertet. Im Ergebnis blieb das Infektionsrisiko für beide Szenarien sehr niedrig.24

Gegenwärtig laufen in verschiedenen Ländern weitere Bestrebungen hin zur Abschaffung der MSM-spezifischen Rückweisungsfristen. Stattdessen werden Regeln geprüft und eingeführt, die das sexuelle Risikoverhalten grundsätzlich unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung erfassen, und insbesondere Menschen, die seit einer bestimmten Mindestdauer in einer sexuell exklusiven Partnerschaft leben, einheitlich beurteilen. Namentlich:

- Deutschland: Bisher galt eine Rückweisungsfrist von 12 Monaten nach Beendi-

gung eines sexuellen Risikoverhaltens. Im letzten Jahr hat die Gemeinsame Arbeitsgruppe von Bundesärztekammer, Bundesgesundheitsministerium und zuständigen Bundesoberbehörden (u.a. Paul-Ehrlich-Institut und Robert Koch-Institut) die aktuelle medizinisch-wissenschaftliche und epidemiologische Datenlage hinsichtlich Blutspende bei Personen mit sexuellem Risikoverhalten erneut gesichtet und bewertet. Sie kam im Juni 2021 zum Schluss, dass es trotz sensitiver und spezifischer Testverfahren weiterhin erforderlich sei, Personen mit sexuellem Risikoverhalten nicht zur Blutspende zuzulassen, um die hohe Sicherheit der Empfängerinnen und Empfänger zu gewährleisten. Bei Sexualverkehr zwischen nicht infizierten Partnern respektive Partnerinnen ausschliesslich innerhalb einer auf Dauer angelegten Beziehung könne per se aber von keinem erhöhten Risiko für durch Blut übertragbare Infektionskrankheiten ausgegangen werden. Ein erhöhtes Risiko ergebe sich erst aus einem zeitlich aktuellen Sexualkontakt mit Personen, deren Verhalten ein hohes Risiko für solche Infektionskrankheiten berge. Auf der Grundlage dieser Analyse beschloss die Bundesärztekammer am 25. Juni 2021 neue Regelungen zur Blutspende in Deutschland, in Kraft seit 29. September 2021. Demnach führt eine Zulassung zur Spende vier Monate nach Beendigung eines sexuellen Risikoverhaltens nicht zu einer Erhöhung des Risikos für die Empfängerinnen und Empfänger von Blut und Blutprodukten. Infektionen mit dem Hepatitis-B-Virus, dem Hepatitis-C-Virus oder HIV könnten nach dieser

23 Siehe «Blutspende von Personen mit sexuellem Risikoverhalten», S. 9 ff.

24 Pillonel et al., The evolving blood donor deferral policy for men who have sex with men: impact on the risk of HIV transmission by transfusion in France, in: Transfusion, Volume 60 Issue 3, abrufbar unter: https://onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1111/trf.15677.