Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/10: 16.504 n Pa. Iv. Giezendanner. Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende · 26 Seiten

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Bericht

1 Entstehungsgeschichte

Am 16. Dezember 2016 hat Nationalrat Ulrich Giezendanner (SVP, AG) die parlamentarische Initiative «Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende» eingereicht. Sie verlangt eine Anpassung des Heilmittelgesetzes1, um eine hinreichende Versorgung der schweizerischen Bevölkerung mit Blut und labilen Blutprodukten sowie die Unentgeltlichkeit der Blutspende sicherzustellen.

Der Initiant bemängelt, dass die Sicherstellung der Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Blut und labilen Blutprodukten sowie die Organisation des Blutspendewesens bis heute rechtlich kaum geregelt seien, obwohl der Bundesrat dies bereits 1995 als landesweite gesundheitspolitische Aufgabe bezeichnet habe. Um die ständige Versorgung der Bevölkerung mit Blut und Blutprodukten und die Einhaltung der hohen Sicherheitsanforderungen auch in Zukunft nachhaltig sicherzustellen, seien diese als öffentliche Aufgabe des Bundes gesetzlich zu verankern. Zudem bedürfe es einer rechtlichen Grundlage, um die Übertragung dieser Aufgabe an eine geeignete Organisation in Form eines Leistungsauftrags sowie eine Abgeltung der mit der Aufgabenerfüllung verbundenen ungedeckten Kosten zu ermöglichen.

Die Unentgeltlichkeit der Blutspende sei zwar in der Bundesverfassung2 sowie im Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin des Europarates3 festgehalten, bisher fehle jedoch die Umsetzung auf Gesetzesebene, argumentiert der Initiant weiter. Die freiwillige und unentgeltliche Blutspende sei in verschiedenen Empfehlungen und Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation und des Europarates als grundlegendes ethisches Prinzip anerkannt. Dafür sprechen insbesondere die folgenden zwei Gründe: Zum einen sei die Unentgeltlichkeit der Blutspende ein wesentliches Sicherheitselement: Wer nichts an der Blutspende verdiene, habe auch kein Interesse, Risikofaktoren zu verheimlichen; Zum anderen werde es aus ethischer Sicht als unverantwortlich erachtet, Menschen in einer Notlage mit finanziellen Anreizen zu einer Blutspende zu motivieren.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) gab der parlamentarischen Initiative am 25. Januar 2018 mit 16 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen Folge. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) stimmte dem Beschluss ihrer Schwesterkommission am 16. Oktober 2018 einstimmig zu. Gestützt auf Artikel 112 Absatz 1 Parlamentsgesetz4 zog die Kommission Fachleute des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) für Rechts- und Sachauskünfte bei. Diese analysierten im Auftrag der Kommissionspräsidentin die

1HMG; SR 812.21

2BV; SR 101

3 SR 0.810.2

4 ParlG; SR 171.10