Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/10: 16.504 n Pa. Iv. Giezendanner. Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende · 26 Seiten
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setzte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) im Jahre 1993 eine Arbeitsgruppe «Blut und AIDS» ein. Die Arbeitsgruppe sollte überprüfen, ob in diesem Bereich Schwachstellen bestünden und mit welchen Massnahmen diese allenfalls behoben werden könnten. Sie kam in ihrem Bericht vom 31. Januar 1994 (sog. Voyame-Bericht) u.a. zum Schluss, dass das Bluttransfusionswesen in der Schweiz neu organisiert werden müsse. Es scheine notwendig, das Bluttransfusionswesen einer einzigen Instanz unterzuordnen. Diese wiederum müsste wohl einen Teil ihrer Kompetenzen dem SRK delegieren, das weiterhin eine massgebende Rolle in diesem Sektor spielen würde und das Blutspendewesen als landesweite gesundheitspolitische Aufgabe weiterhin im Wesentlichen tragen solle. Der Bund müsse aber den hierfür verbindlichen Auftrag an das SRK formulieren, einschliesslich der rechtlichen Definition der Voraussetzungen, damit das SRK einen effizienten und möglichst sicheren Blutspendedienst organisieren könne.10 Der Bundesrat jedoch lehnte das dezidiert ab. Er erachtete eine Kompetenzdelegation an das SRK respektive eine Neuformulierung seines Auftrags als nicht dringlich. Die vorgesehene Unterstellung der Blutspendezentren des SRK unter eine Bewilligungspflicht genüge vorläufig. Auch der Bundesbeschluss betreffend das SRK von 1951 könne vorläufig unverändert beibehalten werden.11
In der Folge fand eine gewisse interne Zentralisierung seitens SRK statt, weg von der jahrzehntelangen Aufteilung in kleine und kleinste Spitalblutbanken: So waren noch 1994 im Verband der Blutspendezentren 15 ordentliche und 45 assoziierte Mitglieder zusammengeschlossen, wobei die Mehrzahl dieser Blutspendezentren weniger als 1’000 Blutspenden pro Jahr entnahm. Im weiteren Verlauf der 1990er-Jahre lösten sich die Blutspendezentren von den SRK-Sektionen los und gruppierten sich regional (heute: 11 regionale Blutspendedienste, zumeist in Rechtsform einer Stiftung). Das Zentrallaboratorium wiederum spezialisierte sich auf die Verarbeitung von Blutplasma, bis das SRK 1999 zum Schluss kam, dass die Führung eines solchen Unternehmens nicht zu seinen eigentlichen Aufgaben gehöre. Deshalb verkaufte das SRK im Folgejahr die gesamten industriellen und kommerziellen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Blutverarbeitung (pharmazeutischer Bereich und Einrichtungen) an das Pharmaunternehmen CSL Behring. Beim SRK verblieb nur der Blutspendedienst, der 2005 in eine eigenständige, gemeinnützige Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Deren Hauptaktionär ist das SRK, die restlichen Aktien besitzen die elf regionalen Blutspendedienste. 2011 schlossen sich der Blutspendedienst und die Stiftung Swiss Blood Stem Cells zur Blutspende SRK Schweiz zusammen.
10 Schlussbericht Arbeitsgruppe «Blut und AIDS» vom 31. Januar 1994 (Voyame-Bericht), S. 7 und 111 f.; Botschaft vom l. März 1995 zu einem Bundesbeschluss über die Kontrolle von Blut, Blutprodukten und Transplantaten, BBl 1995 II 985, 992 und 995 f.
11 BBl 1995 II 985, 996