Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/25: Teilrevision Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG, BBl 2021 2327) · 29 Seiten

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hersteller bereits über eine Selbstregulierung im Bereich der Tabakwerbung34 verfügen, die über die aktuellen gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Neue Verbote, die jedoch bereits in der Selbstregulierung enthalten sind, haben somit in der Praxis keine oder nur geringe Auswirkungen.

5.2 Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring

Die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen hat ein sehr weitgehendes, aber kein absolutes Verbot der Werbung für Tabakprodukte zur Folge.

Es existiert keine spezifische Studie zu den Auswirkungen eines solchen Werbeverbots. Die Botschaft zur Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» enthält aber gewisse Angaben zu den Auswirkungen eines solchen Verbots. Diese Schlussfolgerungen stützen sich auf die RFA, die 2015 im Rahmen des ersten Entwurfs des TabPG durchgeführt wurde.

5.2.1 Auswirkungen des Entwurfs des TabPG von 2015 (gemäss RFA)

Die RFA von 2015 hatte die gesundheitlichen und die wirtschaftlichen Auswirkungen des ersten Entwurfs des TabPG untersucht, welcher auch weitgehende Werbeeinschränkungen umfasste. Im Wesentlichen handelte es sich um die folgenden neuen Verbote:

– die Werbung in der Presse, im Internet, auf Plakaten, in Kinos, auf Sportplätzen sowie an Sportveranstaltungen;

– die Abgabe von Geschenken;

– die Gewährung von zeitlich und örtlich beschränkten Preisnachlässen;

– die unentgeltliche Abgabe von Produkten;

– das Sponsoring von Veranstaltungen mit internationalem Charakter.

In der RFA von 2015 wurden einerseits die durch das Gesetz verursachten Kosten geschätzt, zu denen die Kosten für die Wirtschaft (Regulierungskosten für die Unternehmen, Reduktion der Umsätze) und die Kosten für Bund und Kantone (zusätzliche Vollzugskosten) zählen. Andererseits wurde der Nutzen des Gesetzes beziffert. Der Nutzen ergibt sich als Reduktion der sozialen Kosten des Rauchens. Die sozialen Koster errechnen sich aus der Summe der tabakkonsumbedingten direkten Kosten (Kosten im Zusammenhang mit der Behandlung von Erkrankungen) sowie indirekten Kosten (Produktivitätsausfälle, frühzeitige Todesfälle).

Die RFA kam zum Schluss, dass die vorgesehenen Werbeeinschränkungen zu einer Reduktion der Prävalenz der Raucherinnen und Raucher von langfristig um 5,4– 9,9 Prozent führen würden. Auf die Gesamtbevölkerung umgerechnet bedeutet dies,

34 Swiss Cigarette. 02.2018. Vereinbarung zwischen dem Verband Swiss Cigarette und der Schweizerischen Lauterkeitskommission. Abrufbar unter www.swiss-cigarette.ch > Themen > Schweizerische Lauterkeitskommission. Abgerufen am 12.07.2022