Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/25: Teilrevision Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG, BBl 2021 2327) · 29 Seiten

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1.2 Tabakproduktegesetz

Das Parlament hat am 1. Oktober 2021 das neue Tabakproduktegesetz2 (TabPG) verabschiedet. Dieses Gesetz sieht bereits gewisse Einschränkungen im Bereich Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring vor. Namentlich verbietet es Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten, die sich an Minderjährige richtet. Untersagt ist ausserdem Werbung auf Plakaten und in Kinos sowie die unentgeltliche Abgabe solcher Produkte und das Sponsoring von Veranstaltungen mit internationalem Charakter durch die Tabakindustrie. Hingegen verbietet das Gesetz weder die Werbung an Verkaufsstellen, in der Presse und im Internet (ausser wenn sie auf Minderjährige abzielt) noch das Sponsoring von nationalen Veranstaltungen.

Dieses Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten und muss infolge der Annahme der Initiative bereits teilrevidiert werden. Vorzusehen ist insbesondere ein Verbot der Werbung überall dort, wo sie Minderjährige erreichen kann – namentlich in der Presse und im Internet sowie in Verkaufsstellen und an weiteren Orten, die von Minderjährigen besucht werden können. Darüber hinaus sieht dieser Vorentwurf vor, die Verkaufsförderung einzuschränken und das Sponsoring von Veranstaltungen, die von Minderjährigen besucht werden können, durch die Tabak- und E-Zigaretten-Industrie zu verbieten.

1.3 Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs

Das Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs3 (FCTC) wurde aufgrund der weltweiten starken Zunahme von Krankheiten und Todesfällen in Verbindung mit Tabakkonsum erstellt. Es hält die Grundprinzipien fest, die weltweit für den Umgang mit Tabak und Tabakwaren gelten. Die Konvention verlangt von den Mitgliedstaaten verbindliche Massnahmen zur Tabakprävention. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten unter anderem zu Einschränkungen der Tabakwerbung und des Tabaksponsorings in der Gesetzgebung.

Die Konvention wurde 2003 von der Weltgesundheitsversammlung verabschiedet und ist am 27. Februar 2005 in Kraft getreten. Sie wurde von 182 Parteien4 ratifiziert, darunter auch von der Europäischen Union (EU). Die Schweiz hat das FCTC am 25. Juni 2004 unterzeichnet und damit die Bereitschaft des Bundesrates zum Ausdruck gebracht, das Übereinkommen zu ratifizieren.

Die am 1. Oktober 2021 vom Parlament verabschiedete Fassung des Gesetzes erlaubt keine Ratifizierung dieses Abkommens.

2 BBl 2021 2327

3 WHO. 2003. Framework Convention on Tobacco Control, FCTC, abrufbar unter https://fctc.who.int/fr/who-fctc/overview. Abgerufen am 12.07.2022.

4 Stand Juli 2022.