Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/25: Teilrevision Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG, BBl 2021 2327) · 29 Seiten

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Unternehmen handelt. Die Kontrolle werden zufällig durchgeführt werden. Eine umfassende Kontrolle ist nicht realisierbar und eine Annäherung an dieses Ziel würde sehr umfangreiche Ressourcen erfordern, was unverhältnismässig wäre. Das BAG kann bei dieser Aufgabe die zuständigen kantonalen Behörden beiziehen und ihr den abschliessenden Entscheid übertragen, wenn die Verletzung von einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen begangen wird.

Art. 45 Übertretungen

Abs. 1 Bst. f

Die Klammer in Buchstabe f wird mit Artikel 27a ergänzt, damit die verantwortlichen Personen von Unternehmen, die der Pflicht zur Meldung der Werbeausgaben nicht nachkommen, strafrechtlich verfolgt und für eine Übertretung belangt werden können.

5 Auswirkungen

5.1 Einleitung

Die Teilrevision des TabPG umfasst:

– neue Einschränkungen der Werbung, der Verkaufsförderung und des Sponsorings

für Tabakprodukte und E-Zigaretten;

– die Pflicht für die Tabak- und E-Zigaretten-Industrie, ihre Ausgaben für Werbung,

Verkaufsförderung und Sponsoring dem BAG zu melden, eine im Hinblick auf eine allfällige Ratifizierung des FCTC angezeigte Ergänzung.

Die Auswirkungen dieser neuen Bestimmungen wurden bereits in der Botschaft zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)»31 ausgeführt. Wie in dieser Botschaft erwähnt, gehen die Bestimmungen zur Werbung, zur Verkaufsförderung und zum Sponsoring weiter als die Vorschläge des Bundesrates in seinem ersten Gesetzesentwurf, den er dem Parlament 2015 unterbreitete32. Die Meldepflicht zu den Ausgaben für Tabakwerbung war aber bereits in der Botschaft von 2015 enthalten und somit Teil der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA)33, die für jene Vorlage erstellt worden war. Da die Auswirkungen des Tabakproduktegesetzes von 2015 bereits im Rahmen dieser RFA evaluiert worden sind, dient diese Untersuchung als Grundlage für die Abschätzung der Auswirkungen der vorliegenden Teilrevision. Bei der Abschätzung der Auswirkungen ist auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Zigaretten-

31 BBl 2020 7049

32 BBl 2015 7049

33 Gehrig Matthias, Simion Mattia, Abrassart Aurélien & Künzi Kilian (Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS). 11.2015: Regulierungsfolgenabschätzung zum Tabakproduktegesetz, Abrufbar unter www.bag.admin.ch > Strategie & Politik > Politische Aufträge & Aktionspläne > Politische Aufträge zur Tabakprävention > Tabakpolitik der Schweiz > neues Tabakproduktegesetz > Dokumente > Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) 2015 zum Tabakproduktegesetz. Abgerufen am 12.07.2022.