Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 29 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht

beanspruchen (alliance F, BPW, BSJF, die Plattform, FDP Frauen Kanton Zürich, FDP Frauen Schweiz, kfmv, LOS, mws, postbeijing, SHV).

Einige schlagen eine andere Regelung vor:

- Bei gemeinsamer elterlicher Sorge solle jeder Elternteil die von ihm getragenen (nicht

nachgewiesenen) Kosten bis zum hälftigen Maximalbetrag geltend machen könne (BL, BS, GE, GL, GR, SO, SZ, TG, ZH). Ein Abzug von nicht selbst getragenen Kosten wider- spreche dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (ZH).

- Die Kinderdrittbetreuungskosten müssten vollumfänglich als berufsbezogene Kosten zum

Abzug zugelassen werden, um erwerbstätige Eltern finanziell zu entlasten.

- Um zu verhindern, dass Kinderbetreuungskosten bei ungleicher Einkommensverteilung

ins Leere laufen, solle die Möglichkeit bestehen, eine andere Aufteilung zu beantragen (Städtische Steuerkonferenz).

3.2.2.3 Ausgestaltung des Kinderabzugs

Bei der Ausgestaltung des Kinderabzugs sind sich die Vernehmlassungsteilnehmenden nicht einig. Allgemein wird die Erhöhung des Kinderabzugs begrüsst. Die EFS ermuntern die Kan- tone, den Kinderabzug nach Einführung der Individualbesteuerung auch auf kantonaler Ebene anzuheben. Viele sind jedoch der Ansicht, dass die vorgeschlagene Regelung bei volljährigen Kindern in Ausbildung zwingend eine Verfahrenskoordination zwischen den Steuerdossiers der Elternteile erfordere, damit der Kinderabzug korrekt zugeteilt werden könne. Bei volljährigen Kindern sollte der Abzug deshalb auch hälftig aufgeteilt werden, so- weit beide Elternteile zum Unterhalt des volljährigen Kindes beitragen. Da die Kosten für voll- jährige Kinder in Erstausbildung höher seien als für minderjährige Kinder, könne der Abzug für volljährige Kinder erhöht werden, etwa auf 12'000 – 18'000 Franken (BL, BS, GL, GR,

NW, SO, SZ, TG, ZH, alliance F, BPW, BSJF, die Plattform, FDP Frauen Kanton Zürich,

FDP Frauen Schweiz, frauenaargau, Frauenzentrale Zürich, kfmv, LOS, mws, Operation Li- bero, postbeijing, SHV, Verein Individualbesteuerung, WyberNet). Travail.Suisse schlägt ei- nen Kinderabzug in der Höhe von 11'000 Franken vor, da in Fällen ohne Zweitverdienst oder bei geringem Zweitverdienst der dem niedrigeren Einkommen zugewiesene Anteil des Kin- derabzugs nicht die gleiche Entlastungswirkung entfalten könne wie im heutigen System. Der Abzug sollte aber nicht höher sein, da dies bei der direkten Bundessteuer zu einem ungünsti- gen Verteilungseffekt führen würde, indem Familien mit Kindern mit hohen Einkommen be- vorzugt würden, da diese proportional viel mehr profitieren würden als Familien mit mittleren Einkommen.

Kritisiert wird zudem vereinzelt Folgendes:

- Mit der Erhöhung des Kinderabzuges werde die Steuerbelastung für höhere Einkommen

reduziert, ohne dass dadurch die Frauenerwerbstätigkeit gefördert werde (SGB).

- Heute könne bei gemeinsamem Sorgerecht jeder Elternteil einen halben Abzug pro Kind

geltend machen, mit Ausnahme des Elternteils, der dem anderen Elternteil einen (für das Kind bestimmten) Unterhaltsbeitrag zahle. Durch die Beibehaltung dieser Ausnahme werde weiterhin eine ungleiche und ungerechte Besteuerungsmethode für den unterhalts- pflichtigen Elternteil angewendet. Um gerecht zu sein, sollten die Steuerabzüge modulier- bar sein und für jeden Elternteil im Verhältnis zu der Zeit, die das Kind bei jedem Elternteil verbringt, aufgeteilt werden. Da bei getrennten Eltern zwei Haushalte für die Aufnahme von Kindern ausgestattet sein müssten, müsse der Abzug um einen Faktor 1,8 erhöht werden (CROP). Weitere Vernehmlassungsteilnehmende fordern bei gemeinsamer elterli- cher Sorge und alternierender Obhut die hälftige Zuteilung, auch wenn ein Elternteil Ali- mente für die Kinder zahlt, da beide Elternteile die damit verbundenen Lasten tragen wür- den, unabhängig davon, was für Alimentenleistungen stattfinden. Eine Anpassung der Praxis sei daher dringend geboten (O. Grobet, D. Stämpfli, IGM Schweiz).

- Für den Fall, dass ein volljähriges Kind in Ausbildung während der Woche außerhalb des

Wohnortes des Steuerpflichtigen wohnen müsse, sollte ein zusätzlicher Abzug vorgese- hen werden (D.Stämpfli).