Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 29 Seiten

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- Die Individualbesteuerung würde in wichtigen Aspekten in einem «systemischen» Wider-

spruch zu anderen Rechtsgebieten stehen, in denen Ehepaare als wirtschaftliche Ge- meinschaft betrachtet werden. Dies könnte zu weiteren tiefgreifenden Änderungen des schweizerischen Sozialsystems führen (Krippentarife, Zuschüsse für Krankenversicherun- gen usw.). In diesen Bereichen wären grundlegende Diskussionen und Anpassungen not- wendig, was grosses politisches und gesellschaftliches Konfliktpotential beinhalte (EVP, die Mitte, BL, GE, GL, GR, JU, NW, SG, SH, SO, TI, VS, ZG, ZH, CP, Die Mitte Frauen Schweiz, FDK, economie suisse, FER, Freikirchen.ch, SGemV, Städtische Steuerkonfe- renz, Travail.Suisse, VBSS).

- Die Schnittstellen zwischen dem Steuerbereich und den anderen Bereichen, die auf den

Zivilstand und damit auf die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft abstellen, sei reibungslos sicherzustellen (economie suisse).

- Die Individualbesteuerung dürfe in keinem Bereich zu einer Entsolidarisierung in der Ge-

sellschaft führen (SGemV).

- Die Freiheit der Kantone im aussersteuerlichen Bereich wie Krankenkassenprämienverbil-

ligungen oder Kindertagesstättentarife sollte von der Vorlage nicht tangiert werden (SBLV, SVS).

- Wenn es um die Berechtigung zum Bezug von Leistungen gehe, sollte das Bundesrecht

es nicht mehr den Kantonen überlassen, ob sie das Einkommen und das Vermögen von (Ehe-)Partnern oder möglicherweise von Personen, die im selben Haushalt leben, berück- sichtigen wollen oder nicht. Die bestehenden kantonalen Unterschiede beim Anspruch auf Verbilligung der Krankenkassenprämien seien bereits zu stark (Travail.Suisse).

Umsetzung auch auf kantonaler Ebene:

- Es sei stossend, dass sich alle Kantone und Gemeinden einem Regimewechsel unterzie-

hen müssten, nachdem sie in den letzten Jahren das Problem der Heiratsstrafe gelöst hätten (die Mitte). Von der Heiratsstrafe sei nur der Bund betroffen. Es sei daher aus föde- ralistischer Sicht kritisch zu bewerten, bewährte Regelungen der Kantone aufzuheben und zwingend zu harmonisieren (die Mitte, AI, BL, NE, OW, TG, ZG, CP, FDK, Ligue vau- doise).

- 26 Kantone müssten ihre steuerlichen Belastungsrelationen (Tarife, Abzüge, Freibeträge)

in ihren kantonalen Steuergesetzgebungen von Grund auf politisch neu konzipieren. Da- bei würde es zu zahlreichen Verliererinnen und Verlierern bei den Familienkonstellatio- nen, insbesondere bei den Eineinkommensfamilien, geben und zu schwierigen kantona- len Meinungsbildungen kommen (EVP, AG, AI, BL, GL, GR, NE, JU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TI, TG, UR, VD, VS, ZG,)

- Es sei unverständlich, dass eine durch Gesetze und Justiz entwickelte, fein austarierte

und auf andere Rechtsgebiete abgestimmte Praxis unter Inkaufnahme weiter bestehen- den Unebenheiten aufgegeben werden solle (VBSS, P. Knaus).

Wirtschaftsgemeinschaft / Wahl des Familienmodells:

- Die Leistungsfähigkeit des Einzelnen innerhalb der wirtschaftlichen Einheit sollte nicht los-

gelöst von derjenigen der Gemeinschaft betrachtet werden, d.h. die Ehe sei weiterhin als wirtschaftliche Gemeinschaft zu behandeln (die Mitte, EVP, CP, FDK, Freikirchen.ch, Ju- gend & Familie, Ligue vaudoise, SBV, Städtische Steuerkonferenz, STV).

- Die kumulierte Steuerlast eines Ehepaares soll von der Summe der Einkommen beider

Partner bzw. Partnerinnen und nicht von der Aufteilung des Einkommens zwischen den Partnerinnen bzw. Partnern abhängen (Globaleinkommensbesteuerung). Die Einschrän- kung der Zivilstandsneutralität lasse sich aufgrund der ehelichen Beistandspflicht rechtfer- tigen (die Mitte, EVP).

- Mit der Einführung einer Individualbesteuerung verabschiede sich der Staat von der Vor-

stellung der Familie als Wirtschaftsgemeinschaft. Effektiv gehe es dabei um eine Ver- schiebung der elterlichen Erziehungshoheit an den Staat. Die Wertvermittlung werde von der Familie an Krippe und Schule ausgelagert (Jugend & Familie).