Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 29 Seiten
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- Die Besteuerung sei zivilstandsunabhängig.
- Die Heiratsstrafe werde abgeschafft.
- Die Individualbesteuerung weise im Vergleich zu anderen Steuermodellen das beste Kos-
ten-Nutzen-Verhältnis auf.
Ablehnung:
Einen Wechsel zur Individualbesteuerung lehnen ab:
- 3 Parteien (die Mitte, EVP, SVP)
- 21 Kantone (AG, AI, AR, BL, GE, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ,
TG, TI, UR, VD, VS, ZG)
- 14 Organisationen (CP, CVCI, Die Mitte Frauen Schweiz, FDK, Freikirchen.ch, Gastro-
Suisse, Ig3plus, Jugend & Familie, Ligue vaudoise, SBV, SGB, Städ- tische Steuerkonferenz, STV, VBSS)
- 3 Privatpersonen (Fam. Bruns, P. Knaus, T. Müller)
Bei einem Wechsel zur Individualbesteuerung bestehen gemäss verschiedenen Vernehmlas- sungsteilnehmenden folgende Probleme.
Kritikpunkte an der Individualbesteuerung (von Gegnern und Befürwortern)
Neue Ungleichheiten:
- Die Individualbesteuerung schaffe neue Ungleichheiten und Fehlanreize, indem sie insbe-
sondere das traditionelle Familienmodell, d.h. Eineinkommenspaare und Paare mit unglei- cher Einkommensaufteilung, benachteilige. Diese Ungleichheit liesse sich auch mit Kor- rektiven nur teilweise lindern (EVP, SVP, die Mitte, AG, AI, BL, GE, NE, JU, OW, TG, SG, SH, SO, SZ, TI, VD, ZG, CVCI, die Mitte Frauen Schweiz, FDK, Freikirchen.ch, Jugend & Familie, Ligue vaudoise, Städtische Steuerkonferenz, STV, VBSS).
- Die Benachteiligung betreffe insbesondere Familien mit kleinen Kindern, die ihre Kinder
während einer bestimmten Zeit selbst betreuen und keine Drittbetreuung in Anspruch neh- men würden (Freikirchen.ch).
- Die Vorlage führe trotz Korrekturen für Eineinkommensehepaare zu einer Diskriminierung
von Familien mit behinderten Personen im erwerbsfähigen Alter (Fam. Bruns).
- Insbesondere kinderreiche Eineinkommensfamilien mit einem einzigen, nicht beeinfluss-
baren unselbständigen Einkommen würden benachteiligt, weil eine Doppelbelastung der Mutter durch Familien- und Erwerbsarbeit bei hoher Kinderzahl je nach Alter der Kinder nicht tragbar sei. Zudem werde fälschlicherweise davon ausgegangen, dass Eheleute je- weils den gleichen Bildungsstand hätten, jederzeit auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar seien und somit auch in ihrer persönlichen Lebenssituation die Möglichkeit der gleichmäs- sigen ausserfamiliären Erwerbstätigkeit mit entsprechender Entlöhnung hätten (Ig3plus).
Zusätzlicher administrativer Aufwand und Verkomplizierung:
- Der administrative Aufwand für die Steuerpflichtigen und die Steuerbehörden werde mas-
siv erhöht und das Steuerrecht für einen Grossteil der Bevölkerung erheblich verkompli- ziert (EVP, SVP, die Mitte, AG, AI, BL, GE, NE, JU, OW, TG, SG, SH, SO, SZ, TI, VD,
ZG, CP, CVCI, Die Mitte Frauen Schweiz, FDK, Ligue vaudoise, SBV, Städtische Steuer- konferenz, STV, VBSS).
- Dies führe zu einer unverhältnismässigen Aufblähung der Administration und damit zu zu-
sätzlichem Zeitaufwand und Kosten, was sich nur mit weiteren Personalressourcen be- wältigen lasse (AG, AI, AR, GE, GR, JU, NE, NW, TG, SG, SO, UR, ZG).
Widerspruch zu anderen Rechtsgebieten: