Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 29 Seiten

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Der vorgeschlagene Haushaltsabzug wird sehr unterschiedlich bewertet. Die FDP,

Travail.Suisse, GE und VD unterstützen einen Haushaltsabzug für Alleinstehende und Allein- erziehende. Einige Vernehmlassungsteilnehmende, darunter etliche Kantone, beantragen, zumindest auf einen Haushaltsabzug für Alleinstehende zu verzichten. Im Vollzug führe der Haushaltsabzug zu einem Mehraufwand, da für viele Steuerpflichtige geprüft werden müsse, ob eine Wohnung allein bewohnt werde oder nicht.

Einige Vernehmlassungsteilnehmende, darunter die GLP und diverse Frauenorganisationen, sprechen sich gegen spezielle Entlastungen für einzelne Gruppierungen aus. Stattdessen soll zur Abfederung der Steuerbelastung ein einheitlicher «Haushaltsabzug» vorgesehen werden. Dieser soll der Abfederung der Steuerbelastung infolge einer ungleichen Einkom- mensaufteilung der Partner bzw. Partnerinnen sowie von alleinstehenden und alleinerziehen- den Personen (Haushaltskosten) dienen.

Gemäss Vorschlag des Bundesrates soll bei Ehepaaren gleich wie bei unverheirateten Paa- ren von zwei getrennten Steuererklärungen ausgegangen werden. Dies ist weitgehend un- bestritten geblieben. Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende, darunter viele Kantone,

weisen aber darauf hin, dass dies zu einem erheblichen administrativen Mehraufwand führe. Der Abklärungs- und Koordinationsaufwand für die Kantone liesse sich nicht vollständig au- tomatisieren. Aus diesem Grund wird von vielen Vernehmlassungsteilnehmenden gefordert, dass die Einführung der Individualbesteuerung möglichst unbürokratisch und einfach auf al- len Ebenen vorzunehmen ist. Eine Koordination im Veranlagungsverfahren zwischen den beiden Eheleuten gelte es daher zu vermeiden.

Die Vernehmlassungsteilnehmenden sind sich weitgehend einig, dass die Einführung der In- dividualbesteuerung nur vollzogen werden kann, wenn diese gesamtschweizerisch für

sämtliche Steuerhoheiten, d.h. für alle drei staatlichen Ebenen, umgesetzt würde. Die

Kantone weisen darauf hin, dass bei unterschiedlichen Paarbesteuerungsmodellen beim Bund und in den Kantonen die Steuerpflichtigen überfordert wären und dass für die Steuer- behörden der Vollzug noch aufwändiger und fehleranfälliger würde. Vor allem zahlreiche Kantone fordern, dass eine Umsetzungsfrist von mindestens zehn Jahren vorgesehen wird, weil insbesondere die politischen Prozesse in den Kantonen zur grundlegenden Neukonzep- tion ihrer Steuertarife, Abzüge und Freibeträge mit den damit verbundenen Gesetzgebungs- arbeiten und Volksabstimmungen erheblich Zeit bedingen würden.

Aus der Sicht der meisten Vernehmlassungsteilnehmenden ist es möglich, das Steuersystem auf die Individualbesteuerung umzustellen, ohne gleichzeitig für Ehepaare auch in anderen Rechtsgebieten eine zivilstandsneutrale Betrachtungsweise vorzunehmen.

Die finanziellen Auswirkungen der Individualbesteuerung werden kontrovers diskutiert.

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende, darunter die FDP, die GLP und diverse Frau- enorganisationen, sind mit den gemäss Vernehmlassungsvorlage in Kauf genommenen Min- dereinnahmen von 1 Mrd. Franken bei der direkten Bundessteuer einverstanden. Mit dieser Vorgabe würden fast alle Steuerpflichtige bei der direkten Bundessteuer entlastet.

Für andere Vernehmlassungsteilnehmende, darunter die GPS, der SGemV, die FDK und di- verse Kantone, sind 1 Mrd. Franken Mindereinnahmen deutlich zu hoch und nicht verkraft- bar. Um den finanzpolitischen Spielraum für wichtige Aufgaben zu erhalten und eine mehr- heitsfähige Vorlage zu verabschieden, müssten geringere Mindereinnahmen resultieren.

Dies könne etwa durch eine Erhöhung der sehr tiefen Grenzsteuersätze im höheren Einkom- mensbereich sichergestellt werden.

Für einige Vernehmlassungsteilnehmende, darunter die SPS, sind Steuerausfälle inakzepta- bel. Die Individualbesteuerung müsse auf Bundesebene aufkommensneutral ausgestaltet werden.