Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 29 Seiten

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TG weist hingegen darauf hin, dass eine aufkommensneutrale Ausgestaltung massgebliche steuerliche Mehrbelastungen für einen Teil der Ehepaare mit sich bringe, die nicht mit der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit übereinstimmen würden.

Gegenfinanzierung

Aufgrund der signifikanten finanziellen Konsequenzen fordern economiesuisse, die FER, Ig3plus und HotellerieSuisse, dass aufgezeigt werde, wie die Vorlage unter Einhaltung der Schuldenbremse nachhaltig finanziert werde. Allfällige Erhöhungen der Steuerbelastung an anderer Stelle würden den positiven volkswirtschaftlichen Impulsen entgegenlaufen und seien explizit abzulehnen. Auch gemäss LU darf der Systemwechsel keinen Einfluss auf die Höhe der vereinnahmten Gemeinde- und Staatssteuern sowie auf die direkte Bundessteuer haben. Allfällige unvermeidliche Mindereinnahmen müssten gegenfinanziert werden. Der SBV ist ebenfalls der Ansicht, dass die Steuerausfälle irgendwo eingespart oder mit anderen Steuereinnahmen kompensiert werden müssten. Der Druck auf die landwirtschaftlichen Bun- desausgaben würde dadurch aber steigen. Aufgrund einer sehr angespannten Finanzlage sollten momentan keine steuerlichen Entlastungsmassnahmen ergriffen werden

Übrige Bemerkungen zu den finanziellen Auswirkungen

Gemäss SO bedinge der Wechsel zur Individualbesteuerung eine Erhöhung des Anteils der Kantone an der Bundessteuer, was zu einem noch höheren Ausfall bei der Bundessteuer führen werde.

Der Systemwechsel würde sehr hohe (Erhebungs-)Kosten verursachen, insbesondere Per- sonalkosten und IT-Kosten (AG, AI, BL, GE, GL, GR, NE, JU, NW, SG, SO, SZ, TI, VD, VS, CP, EXPERTsuisse, FDK, FER, Ligue vaudoise, SBV, SGV, SSV/KSFD, VBSS). Für AI und JU ist es notwendig, dass der Bund alle durch die Vorlage verursachten Kosten übernimmt, da die Einführung der Individualbesteuerung die Antwort auf eine Problematik sei, die aus- schliesslich die direkte Bundessteuer betreffe. Gemäss dem SGV sollten die zusätzlichen Kosten nicht auf die Steuerpflichtigen abgewälzt werden, sondern intern in den öffentlichen Verwaltungen kompensiert werden.

Die Städtische Steuerkonferenz kommt zum Schluss, dass mit den prognostizierten und in Kauf genommenen Mindereinnahmen allein auf Ebene der direkten Bundessteuer rein rech- nerisch bei einem Beschäftigungseffekt von 2’600 Vollzeitäquivalenten jede einzelne neue Stelle mit einem Betrag in Höhe von jährlich rund 400’000 Franken indirekt subventioniert werde. Mit steigender Anzahl der aus der Individualbesteuerung resultierenden Vollzeitäqui- valente reduziere sich zwar die indirekte Subvention, sie liege aber selbst bei der unwahr- scheinlichen Annahme von 47’000 Vollzeitäquivalenten noch immer bei einem Betrag von mehr als 20’0000 Franken pro Jahr und pro Stelle.

3.2.9 Umsetzung

Vor allem zahlreiche Kantone fordern, dass eine Umsetzungsfrist von mindestens zehn Jah- ren vorgesehen werde, weil insbesondere die politischen Prozesse in den Kantonen zur grundlegenden Neukonzeption ihrer Steuertarife, Abzüge und Freibeträge mit den damit ver- bundenen Gesetzgebungsarbeiten und Volksabstimmungen erhebliche Zeit bedingen wür- den (AI, BL, FR, GE, GL, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH, CP, FDK, SGemV,

Städtische Steuerkonferenz). NW fordert eine Umsetzungsfrist von mindestens vier Jahren. Für AI und VS ist es zudem wichtig, dass das System der Paarbesteuerung im Sinne des verfassungsmässigen Auftrags formell harmonisiert ausgestaltet wird.

Der SGemV und die Städtische Steuerkonferenz fordern, dass die Vorlage für die Gemein- den mit einem vertretbaren administrativen Aufwand umgesetzt werde und in einem ange- messenen Nutzenverhältnis zum wirtschaftlich, finanziell und gesellschaftlich Erreichbaren stehe.

Die Städtische Steuerkonferenz sieht im Bereich der interkantonalen Steuerausscheidung grosse Herausforderungen. Die Implementierung eines verlässlichen schweizweiten Melde- systems und kohärenter (inter-)kantonaler Regelungen seien hier zwingend.