Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 29 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 23Fedlex · Ergebnisbericht

Maßnahmen erzielt werden, die sich direkt oder indirekt auf die Beschäftigung qualifizierter Frauen auswirken, um günstige Rahmenbedingungen für die Karriere von Frauen unabhän- gig von ihrem Familienstand zu schaffen und die Vereinbarkeit von beruflichen Ambitionen und dem Wunsch, eine Familie zu gründen, zu erleichtern.

Das Ziel der Individualbesteuerung könne nach Ansicht des SGV nicht nur darin bestehen, die Anreize zur Erwerbstätigkeit zu erhöhen. Dies habe zwar kurzfristig einen positiven Ef- fekt, langfristig könnte sich dies als kontraproduktiv erweisen, indem sich dies negativ auf die bereits sehr niedrige Geburtenrate in der Schweiz auswirke, was zusätzliche Kosten verursa- chen könnte.

Datenbasis

Die Mitte ist erstaunt, dass es plötzlich mehr Ehepaare gebe, die vom geltenden System pro- fitieren, als in der letzten Schätzung des Bundes. Im Wissen um vergangene Fehlberechnun- gen sollte gerade in diesem Bereich mit grosser Vorsicht agiert werden. Diese neuen Zahlen würden suggerieren, dass die steuerliche Diskriminierung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer ein zunehmend vernachlässigbares Problem sei. Dies sei aber keineswegs der Fall.

Economiesuisse und FER regen an, die notwendigen Prozesse zur Realisierung der empfoh- lenen Massnahmen zur Verbesserung der verfügbaren Datenbasis parallel zur Bereinigung der Vorlage umzusetzen, um eine ausreichend stabile Datengrundlage zu erhalten.

Gemäss Pro Single Schweiz ist es aufgrund des Registerharmonisierungsgesetzes möglich, alle Bewohnerinnen und Bewohner zu erfassen, die in der gleichen Wohnung leben. Bei der Einführung eines neuen Steuergesetzes sei eine Erfassung aller Steuerpflichtigen dringend notwendig, unabhängig davon, ob sie allein oder in Partnerschaften leben. Eine differenzier- tere Erfassung sei unabdingbar.

Rechtsvergleich

EXPERTsuisse hält fest, dass die Individualbesteuerung in Europa weit verbreitet sei. Die Steuersysteme der betreffenden Länder seien jedoch nicht mit dem in der Schweiz ange- wandten System vergleichbar. Einige Länder würden von einer Quellenbesteuerung des Er- werbseinkommens (teilweise ohne Notwendigkeit der Einreichung einer Steuererklärung), einer Flat Tax Rate oder einem System, das Subventionen gegenüber der Gewährung von generellen und sozialen Abzügen bevorzuge, ausgehen. Der Aufwand zur Umsetzung der Individualbesteuerung sei in der Schweiz deutlich höher. Dies müsse aufgezeigt werden.

Für den VBSS und Freikirchen.ch ist der Rechtsvergleich mit anderen Ländern oberflächlich. Es werde eine Einordnung mit der für die Besteuerung massgeblichen Gesetzgebungs-Um- welt unterlassen und Elementares wie z.B. der kaum vorhandene Steuerföderalismus oder die fehlende Vermögenssteuer nur am Rande erwähnt. Es sollte zudem aufgezeigt werden, weshalb nicht ein Modell wie in Deutschland, Luxemburg oder den Niederlanden gewählt werde (Freikirchen.ch).

Steuerpflichtige im Rentenalter

Der SSR wünscht, dass die Auswirkungen auf die verschiedenen Segmente der Seniorinnen und Senioren (tiefe Einkommen, Witwen/Witwer, Unverheiratete, Verheiratete) spezifisch dargelegt werden. Die Situation von Seniorinnen und Senioren mit geringem Einkommen sei in einer neuen Steuersystematik besonders zu berücksichtigen.

Gemäss des SVS können Ehepaare im Rentenalter aktuell ihr Einkommen aus der I. und II. Säule kaum mehr durch zusätzliche Erwerbstätigkeit beeinflussen. Demzufolge sei der früher nicht erwerbstätige Teil auch auf einen Anteil aus der II. Säule des erwerbstätigen Teils an- gewiesen. Folgerichtig wäre deshalb, dass das Parlament in einer Übergangslösung vorse- hen würde, dass auch die Rente aus der II. Säule gesplittet werden.