Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 29 Seiten
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1 Ausgangslage
Die Paarbesteuerung war in den vergangenen Jahrzehnten Gegenstand zahlreicher Reform- diskussionen. Der Bundesrat verfolgte dabei primär das Ziel, die vom Bundesgericht als ver- fassungswidrig gerügte Höherbelastung von bestimmten Ehepaaren gegenüber unverheira- teten Paaren zu beseitigen. Er sprach sich dabei jeweils dafür aus, an der gemeinsamen Be- steuerung der Ehepaare im Sinne einer Wirtschaftsgemeinschaft festzuhalten. Der bisher letzte Reformvorschlag des Bundesrates, die Vorlage zur ausgewogenen Paar- und Famili- enbesteuerung (18.034)1, in welcher das Modell «Mehrfachtarif mit alternativer Steuerbe- rechnung» vorgeschlagen wurde, wies das Parlament im Dezember 2019 an den Bundesrat zurück. In der Herbstsession 2020 beschloss das Parlament, die Verabschiedung einer Bot- schaft zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019-2023 aufzu- nehmen.2
Der Verein Individualbesteuerung Schweiz reichte am 8. September 2022 die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» ein.3 Der Bundesrat hat am 2. Dezember 2022 entschieden, die vorliegende Gesetzgebungs- vorlage als indirekten Gegenvorschlag der Steuergerechtigkeits-Initiative gegenüberzustellen und die Volksinitiative abzulehnen.
2 Vernehmlassung
2.1 Vernehmlassungsverfahren
Am 2. Dezember 2022 beauftragte der Bundesrat das EFD, bei den Kantonen, den politi- schen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den weiteren interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Individu- albesteuerung durchzuführen. Dieses dauerte bis zum 16. März 2023.
Insgesamt wurden 87 Vernehmlassungsadressaten angeschrieben. Es sind insgesamt 103 Stellungnahmen (7 Parteien, 26 Kantone, 65 Organisationen, 5 Privatpersonen) eingegan- gen. Eine Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden (inklusive Abkürzungen) befin- det sich im Anhang.
2.2 Grundzüge der Vorlage
Die Vernehmlassungsvorlage umfasste die folgenden Massnahmen:
• Die Einkünfte und Vermögenswerte der Ehepartnerinnen und Ehepartner sollen wie heute bei den unverheirateten Paaren nach den zivilrechtlichen Verhältnissen oder anderen gesetzlichen Anspruchsberechtigungen zugewiesen werden.
• Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer soll von 6'500 auf 9'000 Franken er- höht werden.
• Für Haushalte mit nur einer erwachsenen Person soll bei der direkten Bundessteuer ein Haushaltsabzug von 6'000 Franken vorgesehen werden.
• Es wird mittels 2 Varianten zur Diskussion gestellt, ob für Ehepaare ohne oder mit niedrigem Zweiteinkommen ein Korrektiv vorgesehen werden soll oder nicht. Bei der Variante mit Korrektiv soll bei der direkten Bundessteuer ein
1 BBl 2018 2133. Vgl. auch die Zusatzbotschaft vom 14. August 2019 zur «ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung», BBl 2019 5787.
2 Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2019-2023 vom 21. September 2020, Art. 4 Ziel
3 Massnahme 13, BBl°2020 8386.
3 BBl 2021 459Zustandegekommen am 4. Oktober 2022, BBl 2022 2386