Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 29 Seiten
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Für zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende, darunter die Mitte, die EVP und die SVP so- wie die Mehrheit der Kantone, sollte die Ehepaarbesteuerung weiterhin auf Basis einer ge- meinsamen Besteuerung erfolgen. Die Beseitigung der Heiratsstrafe bei der direkten Bun- dessteuer könne rascher umgesetzt werden, wenn sich die Vorlage nur auf die direkte Bun- dessteuer auswirke.
Variantenentscheid
Diverse Vernehmlassungsteilnehmende haben keine explizite Empfehlung zu den beiden in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellten Varianten abgegeben.
Variante 1 (ohne Entlastungsmassnahme für Eineinkommenspaare) befürworten 4 Parteien (FDP, GLP, GPS, SPS), 3 Kantone (BS, FR, ZH) und 43 Organisationen. Nur ohne Entlas- tungsmassnahmen für Eineinkommenspaare könne die Individualbesteuerung ihre positiven Wirkungen voll entfalten und die zivilstandsunabhängige Besteuerung effektiv umgesetzt werden. Sie maximiere insbesondere den Anreiz zur Arbeitsmarktbeteiligung und scheine aufgrund des geringeren Koordinationsbedarfs bei den Steuerdossiers auch weniger Auf- wand bei der Umsetzung zu erfordern, da die Steuerpflichtigen die Steuererklärung selbstän- dig ausfüllen und die Steuerverfahren weitgehend unabhängig voneinander durchgeführt werden könnten.
Für Variante 2 (mit Entlastungsmassnahmefür Eineinkommenspaare) sprechen sich 3 Par- teien (EVP, die Mitte, SVP), 12 Kantone (AI, AR, BE, GE, LU, NW, SG, SZ, TG, TI, UR, VS) und 8 Organisationen aus. Sie sind der Ansicht, dass diese Variante der Ehe als wirtschaftli- cher Gemeinschaft und dem Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfä- higkeit besser Rechnung trage. Im Vergleich zu Variante 1 würden Eineinkommensehepaare gegenüber Zweieinkommensehepaaren weniger benachteiligt. Die Individualbesteuerung dürfe nicht dazu führen, dass sich die Belastungsverhältnisse zwischen verschiedenen Haushaltstypen stark verändere. Deshalb sei Variante 2 vorzuziehen, auch wenn sie im Voll- zug kompliziert und aufwändiger sei. Sie würde die verschiedenen Familienformen besser berücksichtigen und die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Ehepaarbesteuerung res- pektieren.
Einzelne Aspekte
Die Zuteilung der Einkünfte und Vermögenswerte nach den zivilrechtlichen Verhältnissen oder anderen gesetzlichen Anspruchsberechtigungen wird grundsätzlich positiv bewertet. Insbesondere zahlreiche Kantone und die FDK begrüssen diese Zuteilung explizit. Eine an- dere Zuteilung würde ihrer Ansicht nach zu grossen rechtlichen und praktischen Problemen bei der Veranlagung der Steuerpflichtigen führen.
Die hälftige Aufteilung der kinderrelevanten Abzüge auf die Eltern wird grossmehrheitlich begrüsst. Bei der Ausgestaltung des Kinderabzugs sind sich die Vernehmlassungsteilneh- menden hingegen nicht einig. Allgemein wird die vorgeschlagene Erhöhung des Kinderab- zugs auf 9'000 Franken begrüsst, da mit Einführung der Individualbesteuerung die Entlas- tungswirkung des Abzugs im Vergleich zum geltenden Recht nicht mehr gleich ist. Einige for- dern sogar eine noch deutlichere Erhöhung.
Viele sind der Ansicht, dass die vorgeschlagene Regelung bei volljährigen Kindern in Ausbil- dung zwingend eine Verfahrenskoordination zwischen den Steuerdossiers der Elternteile er- fordere, damit der Kinderabzug korrekt zugeteilt werden könne. Bei volljährigen Kindern sollte ihres Erachtens der Abzug deshalb – wie bei den minderjährigen Kindern - hälftig auf- geteilt werden, soweit beide Elternteile zum Unterhalt des volljährigen Kindes beitragen. An- gesichts der hohen Ausbildungskosten für Volljährige könnte der Abzug bei diesen noch er- höht werden.
Die FDP, die GLP und diverse Frauenorganisationen schlagen vor, Familien mit Kindern pri- vilegiert zu besteuern, d.h. mit einem speziellen, milderen Tarif, um die besonderen Lasten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. Zusätzlich sollen sie auch die kinderrelevanten Ab- züge erhalten.