Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 29 Seiten

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Operation Libero lehnt eine neue steuerliche Ungleichbehandlung aufgrund der Wohn- und Lebensform ab.

Die FDP, Travail.Suisse, GE und VD sprechen sich explizit für einen Haushaltsabzug für al- leinstehende und alleinerziehende Personen aus, da dieser die reformbedingte Mehrbelas- tung durch den Wegfall der geltenden privilegierten Besteuerung mildere. NE weist darauf hin, dass die Steuerlast von Alleinerziehenden, die derzeit vom Verheiratetentarif profitieren, trotz des Haushaltsabzugs stark ansteigen würde.

Für diverse Vernehmlassungsteilnehmende ist der Abzug in der vorgeschlagenen Form ak- zeptierbar. Sie bevorzugen jedoch einen zivilstandsneutralen einheitlichen Haushaltsabzug, wie ihn auch die WAK beider Räte vorgeschlagen habe. Damit könne verhindert werden,

dass Eineinkommensehepaare mit dem neuen System zu stark benachteiligt würden, ohne dass ein negativer Erwerbsanreiz erzeugt werde. Gleichzeitig könnten damit sowohl die sozi- alen Lasten von Alleinerziehenden als auch die Haushaltskosten von Alleinstehenden etwas eingedämmt werden (GLP, alliance F, BPW, BSJF, die Plattform, FDP Frauen Kanton Zü- rich, FAFTPlus, FDP Frauen Schweiz, frauenaargau, Frauenzentrale Zürich, kfmv, LOS,

mws, postbeijing, SHV, Verein Individualbesteuerung, WyberNet).

Die FDP lehnt eine allfällige Ausdehnung des Haushaltsabzugs auch auf Eineinkommense- hepaare hingegen konsequent ab.

Für Pro Single Schweiz berücksichtigt der vorgeschlagene Haushaltsabzug die Mehraufwen- dungen in Einpersonenhaushalten ungenügend. Er müsse auf 9'000 Franken erhöht werden. Als Orientierungsgrösse für die Bemessung der Wohnkosten seien Ansätze der Ergänzungs- leistungen anzuwenden, welche die tatsächlichen Verhältnisse besser abbilden würden.

Die EKFF beantragt, dass den Abzug bei getrenntlebenden Eltern anteilsmässig auch derje- nige Elternteil geltend machen könne, bei welchem die Kinder nicht ihren Wohnsitz haben, sich jedoch regelmässig aufhalten würden.

3.2.5 Ausgestaltung des Einkommensdifferenzabzug

Die EVP, Travail.Suisse und der SGemV begrüssen die vorgeschlagene Ausgestaltung des Einkommensdifferenzabzugs, da Schwelleneffekte dadurch vermieden würden. Für

Travail.Suisse ist eine unterschiedliche Behandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren aufgrund der Beistands- und Unterhaltspflicht, die das Zivilrecht den Ehepartnerin- nen und Ehepartnern auferlege, gerechtfertigt.

Gemäss der Städtischen Steuerkonferenz erscheint der Einkommensdifferenzabzug vor dem Hintergrund der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zwar konsequent, im Hinblick auf eine zivilstandsneutralen Besteuerung werfe er jedoch Fragen auf.

EXPERTsuisse und SAV-FSA überzeugt die Begründung für die unterschiedliche Behand- lung von verheirateten und unverheirateten Paaren nur bedingt, da Unterhaltspflichten nicht nur verheiratete Personen treffen würden. Unterhalt könne auch nach einer Scheidung ge- schuldet sein. Auch gemäss BE und GE wird der Grundsatz der Besteuerung nach der wirt- schaftlichen Leistungsfähigkeit noch ungenügend berücksichtigt, weil unverheirateten Paa- ren kein Einkommensdifferenzabzug gewährt werde. Zudem würden die kinderbezogenen Abzüge aufgrund der geplanten hälftigen Aufteilung zwischen den Eheleuten in vielen Kons- tellationen mit geringem Zweiteinkommen ins Leere fallen.

Für Freikirchen.ch ist das Korrektiv ungenügend. Aufgrund der im ZGB geregelten finanziel- len Beistandspflicht müsse eine Ausgleichsregelung getroffen werden, wie sie Luxemburg vorsehe (individuelle Besteuerung mit Neuverteilung der Einkünfte).

Diverse Vernehmlassungsteilnehmende lehnen den Abzug in der vorgeschlagenen Ausge- staltung ab. Die Veranlagungsverfahren der Steuerpflichtigen könnten nicht mehr unabhän- gig durchgeführt und abgeschlossen werden, da die Veranlagungen der Eheleute voneinan- der abhängen würden. Dies bedinge eine Koordination der Deklaration und Verfahren der Eheleute (BL, GL, GR, SG, SO, SZ, ZH, alliance F, die Plattform, kfmv, Handelskammer