Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 29 Seiten

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Bemerkungen zu Variante 1 (von Gegnern und Befürwortern der Variante):

- Variante 1 sei geeignet, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. Sie entlaste aber

in der vorliegenden Ausgestaltung hohe Einkommen überproportional und erfülle deshalb das Kriterium sozialer Gerechtigkeit noch nicht (männer.ch).

- Eineinkommensehepaare würden mit Variante 1 mehrbelastet. Dies dürfe jedoch nicht als

Bestrafung angesehen werden, sondern sei eine Korrektur, die Eineinkommenehepaare mit unverheirateten Paaren gleichstelle. Die Individualbesteuerung stelle damit eine Ab- schaffung von Privilegien für das traditionelle Versorgermodell dar (Handelskammer bei- der Basel).

- Variante 1 sei konsistent mit dem Bundesgerichtsurteil für den nachehelichen Unterhalt.

Dieses verlange faktisch eine wirtschaftliche Selbstständigkeit beider Partner (FDP, GLP, alliance F, EQUAL-SALARY, FAFTPlus, FDP Frauen Schweiz, frauenaargau, Frauen- zentrale Zürich, mws, postbeijing, Verein Individualbesteuerung, WyberNet). Die jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung des EGMR im Zusammenhang mit den Sozialversi- cherungen und auch die OECD würden ebenfalls in diese Richtung weisen (JUCH).

- Für Eineinkommenspaare könnte allenfalls eine Lösung mit eng definierter Frist für die

Übergangsgeneration vorgesehen werden, da bei einer Übergangsgeneration die verbes- serten Erwerbsanreize nur noch bedingt Wirkung entfalten würden, weil verpasste Karrie- reschritte nicht mehr nachgeholt werden könnten (GPS, BS, alliance F, BPW, BSJF,

EQUAL-SALARY, FAFTPlus, FDP Frauen Kanton Zürich, FDP Frauen Schweiz, frau- enaargau, Frauenzentrale Zürich, JUCH, kfmv, LOS, mws, Operation Libero, die Platt- form, postbeijing, SHV, SSR, Verein Individualbesteuerung, WyberNet).

- Variante 1 enthalte eine gewisse Ungleichbehandlung insbesondere von Zweieinkommen-

sehepaaren gegenüber Eineinkommensehepaaren, insbesondere auch, weil im Fall, da ein Ehepartner bzw. eine Ehepartnerin ein erheblich höheres Einkommen als der andere bzw. die andere habe, sich die hälftigen Abzüge mit Bezug auf das satzbestimmende Ein- kommen geringfügiger auswirken würden. Konsequent wäre es daher, wenn die Abzüge im Verhältnis der Reineinkommensanteile verteilt würden (SAV-FSA).

- Durch eine Mehrbelastung von Eineinkommensehepaaren werde faktisch ein fiskalischer

Druck ausgeübt, ein genügendes bzw. höheres Zweiteinkommen zu erzielen (BL, GL, GR, SG, ZG, Städtische Steuerkonferenz). Mehrbelastungen in bestimmten Familienkonstella- tionen zu beseitigen, sei legitim, es sollten aber nicht neue Ungleichheiten bei der steuerli- chen Behandlung entstehen (FER). Wenn es nur darum gehe, den Beschäftigungseffekt mit einem Erwerbsanreiz zu maximieren, werde der Wert jeglicher Familienarbeit miss- achtet (T. Müller).

- Variante 1 stehe im Widerspruch zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts (CP,

Travail.Suisse)

Variante 2 (mit Entlastungsmassnahme für Eineinkommenspaare):

Für Variante 2 sprechen sich folgende Vernehmlassungsteilnehmende aus:

- 3 Parteien: EVP, die Mitte, SVP

- 12 Kantone: AI, AR, BE, GE, LU, NW, SG, SZ, TG, TI, UR, VS

- 8 Organisationen: FDK, Freikirchen.ch, Ig3plus, SBLV, SBV, SGV, STV, Travail.Suisse

Die Befürworter der Variante 2 sind sich einig, dass diese Variante der Ehe als wirtschaftli- cher Gemeinschaft und dem Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfä- higkeit besser Rechnung trage. Im Vergleich zu Variante 1 würden Eineinkommensehepaare gegenüber Zweieinkommensehepaaren mit Variante 2 weniger benachteiligt. Die Individual- besteuerung dürfe nicht dazu führen, dass sich die Belastungsverhältnisse zwischen ver- schiedenen Haushaltstypen stark verändere. Deshalb sei Variante 2 vorzuziehen, auch wenn sie im Vollzug kompliziert und aufwändiger sei. Sie würde die verschiedenen Familienformen besser berücksichtigen und die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Ehepaarbesteue- rung respektieren.