Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 29 Seiten

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der einen Ehepartnerin bei der rechtskräftigen Veranlagung des anderen Ehepartners bzw. der anderen Ehepartnerin sachgerecht, insbesondere bei Variante 2.

3.2.7 Verankerung der Individualbesteuerung auf allen drei Staatsebenen

Die meisten Vernehmlassungsteilnehmenden begrüssen die Verankerung der Individualbe- steuerung auf allen drei Staatsebenen. Zahlreiche Kantone (AG, BL, GL, GR, LU, NE, OW, SG, SH, SO, TG, VD, VS, ZG, ZH) weisen explizit darauf hin, dass die Individualbesteuerung für sämtliche Steuerhoheiten umgesetzt werden müsse. Es gelte zu verhindern, dass zwi- schen Bund und Kantonen unterschiedliche Paarbesteuerungsmodelle zur Anwendung ge- langen, würde dies doch zu einer erheblich gesteigerten Komplexität, zu Problemen bei der interkantonalen Steuerausscheidung und zu einer Entharmonisierung führen. Die Bevölke- rung wäre überfordert und für die Steuerbehörden würde der Vollzug noch aufwändiger und fehleranfälliger. Diese wäre kaum mehr effizient und unbürokratisch zu bewerkstelligen.

Auch gemäss der EVP wäre eine unterschiedliche Regelung zwischen Bund und Kantonen nicht zu bewältigen.

Travail.Suisse ist der Ansicht, dass ein erfolgreicher Übergang zur Individualbesteuerung für alle Staatsebenen nur durch eine Einschränkung der Steuerautonomie der Kantone erreicht werden könne. Andernfalls würden die kantonalen Unterschiede verstärkt und erhebliche Steuerausfälle entstehen, je nachdem, wie die Kantone die Reform umsetzen würden.

Gemäss der SVP stellt die Umsetzung auf allen drei Staatsebenen hingegen einen massiven Eingriff in die kantonale Steuersouveränität dar, da die Tarifgestaltung in der Kompetenz der Kantone liege. Für die Ligue vaudoise würde damit eine Vereinheitlichung der kantonalen Steuern erzwungen, die weit über die derzeitige Harmonisierung hinausgehe. Die Harmoni- sierungskompetenz des Bundes ermächtige diesen nicht, die Kantone zu zwingen, Ehepaare individuell zu besteuern.

3.2.8 Finanzielle Folgen

Die finanziellen Auswirkungen der Individualbesteuerung werden kontrovers diskutiert:

Befürwortung der vorgeschlagenen Mindereinnahmen beim Bund:

Gemäss der FDP und der Handelskammer beider Basel würden die in Kauf genommenen Mindereinnahmen von 1 Mrd. Franken bei der direkten Bundessteuer zu einer Entlastung für fast alle Steuerpflichtigen führen. Längerfristig dürften die Steuerausfälle durch die höhere Erwerbstätigkeit wieder kompensiert werden.

Für die GLP und diverse Organisationen (BPW, BSJF, FDP Frauen Kanton Zürich, FDP Frauen Schweiz, frauenaargau, Frauenzentrale Zürich, LOS, mws, Operation Libero, post- beijing, Verein Individualbesteuerung, WyberNet) sind die vorgeschlagenen Tarifanpassun- gen notwendig, um Mindereinnahmen zu verringern und gleichzeitig die Mehrbelastungen für alle Bevölkerungsgruppen auf ein nötiges Minimum zu reduzieren. Mindererträge bei der Bundessteuer seien zwar kein primäres Reformziel, könnten jedoch zur Erhöhung der Erfolg- schancen der Individualbesteuerung in Kauf genommen werden

Finanzielle Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden:

Diverse Vernehmlassungsteilnehmende weisen darauf hin, dass es schwierig sei abzuschät- zen, wie sich die Individualbesteuerung finanziell auf die Kantone auswirke, weil die Aus- gangslage sehr unterschiedlich sei. Es sei mit erheblichen Steuerausfällen zu rechnen. Die notwendigen Personal- und IT-Kosten liessen sich nicht abschätzen, würden aber hoch sein (BL, GL, GR, NW, SG, SO, TI, ZG, FDK, FER, SBLV, Städtische Steuerkonferenz). Die FDK fordert deshalb eine bessere Berücksichtigung dieser Kosten durch den Bund. BE geht von Mindereinnahmen bei der Einkommenssteuer im kleinen Prozentbereich aus. Bei Gesamt- einnahmen aus der kantonalen Einkommenssteuer von rund 4 Milliarden Franken mache 1 Prozent rund 40 Millionen Franken aus. Dazu würden weitere Mindereinnahmen auf Stufe Gemeinden kommen. SH rechnet mit jährlichen Steuerausfällen von mindestens 1,3 Mio.

Franken. NW kommt zum Schluss, dass für Kantone mit einem Splittingmodell je nach Aus- gestaltung geringe Mindererträge bis zu Mehrerträgen resultieren dürften. Die Städtische