Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 29 Seiten

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Einkommensdifferenzabzug in der Höhe von 14'500 Franken gewährt werden, der mit dem wachsenden Zweiteinkommen graduell ausläuft.

• Die Zuweisung der kinderrelevanten Abzüge soll bei verheirateten oder unverheirate- ten Paaren mit gemeinsamer elterlicher Sorge bei der direkten Bundessteuer grund- sätzlich hälftig erfolgen

• Die Individualbesteuerung soll auf allen Staatsebenen vorgesehen werden.

• Mit der Vorlage würden bezogen auf das Jahr 2022 Mindereinnahmen bei der direk- ten Bundessteuer in Höhe von 1 Mia. Franken in Kauf genommen. Davon entfallen 78,8 Prozent (rund 800 Mio. Franken) auf den Bund und 21,2 Prozent (rund 200 Mio. Franken) auf die Kantone.

2.3 Auswertung

Angesichts der grossen Anzahl abgegebener Stellungnahmen können nicht sämtliche Vorschläge und Begründungen einzeln wiedergegeben werden. Im Interesse der Übersichtlich- keit werden deshalb insbesondere die hauptsächlichen Kritikpunkte wiedergegeben. Ver- nehmlassungsteilnehmende, die sich in ihrer Stellungnahme einer anderen anschliessen, werden jeweils einzeln genannt.

Für Einzelheiten sei auf die eingereichten Stellungnahmen verwiesen. Diese können unter folgendem Link abgerufen werden:

fedlex-data-admin-ch-eli-dl-proj-2022-38-cons_1-doc_8-de-pdf-a.pdf

3 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung

3.1 Grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmenden

3.1.1 Einführung der Individualbesteuerung

Die Einführung der Individualbesteuerung wird sehr kontrovers diskutiert. Die Vernehmlas- sungsteilnehmenden sind sich jedoch einig, dass die steuerliche Benachteiligung von Ehe- paare gegenüber unverheirateten Paaren bei der direkten Bundessteuer endlich aufgehoben werden sollte. Über das zu wählende Modell der Besteuerung herrscht indessen nach wie vor Uneinigkeit.

Zustimmung:

Einen Wechsel zur Individualbesteuerung begrüssen:

- 4 Parteien (FDP, GLP, GPS, SPS)

- 5 Kantone (BE, BS, FR, LU, ZH)

- 50 Organisationen (AIHK, alliance F, Arbeitgeberverband Region Basel, BPW, BSJF,

CCIG, CROP, die Plattform, economie suisse, EFS, EKF, EKFF,

EQUAL-SALARY, EXPERTsuisse, FAFTPlus, FDP Frauen Kanton Zürich, FDP Frauen Schweiz, FER, frauenaargau, Frauenzentrale Zü- rich, Handelskammer beider Basel, HotellerieSuisse, IGM Schweiz, JUCH, kfmv, KMU-Forum, LOS, männer.ch, mws, Operation Libero, postbeijing, Pro Senectute, Pro Single Schweiz, SAV, SAV-FSA,

SBLV, SGemV, SGV, SHV, SKG, SSR, SSV/KSFD, SVF, SVS,

Swico, SWR, Swissmem, Travail.Suisse, Verein Individualbesteuer- ung, WyberNet)

Sie stimmen der Individualbesteuerung insbesondere aus den folgenden Gründen zu:

- Die Individualbesteuerung schaffe hohe Arbeitsanreize für Zweitverdienende und fördere

damit die Chancengleichheit von Männern und Frauen. Die Nutzung des Potenzials quali- fizierter Arbeitskräfte und die Chancengleichheit seien zentral.

- Der Staat profitiere von zusätzlichen Steuereinnahmen, die Wirtschaft von einem höheren

Angebot an Fachkräften und die Gesellschaft von einer besseren wirtschaftlichen Absi- cherung vieler Frauen.