Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 29 Seiten
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Steuerkonferenz geht davon aus, dass in Kantonen, in welchen heute eine gemeinsame Ehepaarbesteuerung ohne Splittingmodell vorgesehen sei, die Mindereinnahmen erheblich sein dürften.
Auch für die Gemeinden seien gemäss des SGemV die finanziellen Auswirkungen zurzeit nicht bezifferbar, obwohl sie eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellten. Sie würden vor allem von der Umsetzung in den Kantonen abhängen. Der finanzielle Preis für die Kan- tone scheine jedoch aktuell noch viel zu hoch zu sein.
Ig3plus und Jugend & Familie kritisieren, dass sich das Volk ohne Kenntnis der zumindest ungefähren Steuerfolgen auf Stufe Kanton und Gemeinden kein abschliessendes Bild über die zu erwartenden Steuerfolgen machen könne. Bei einer Volksabstimmung würden das Recht auf freie Willensbildung sowie das Recht auf unverfälschte Stimmabgabe verletzt.
Kritik an hohen Steuermindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer:
Gemäss FDK ist die Vorlage für die Kantone nicht tragbar. Für GE, NE, UR und VD ist der Rückgang der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer für die Kantone nur schwer trag- bar, da sie mit höheren Kosten konfrontiert wären. TG kritisiert, dass die Kosten für den un- nötigen Systemumbau unverhältnismässig und nicht zu rechtfertigen seien. Sie würden auch nicht durch einen vermeintlichen Beschäftigungseffekt kompensiert, da dieser marginal aus- fallen werde. Auch BE, SH, TG und VS monieren, dass die Mindereinnahmen für die öffentli- chen Haushalte sehr hoch seien.
Die Mitte kritisiert, dass die Individualbesteuerung nicht nur bei der direkten Bundessteuer, sondern auch bei den Kantonen und Gemeinden zu erheblichen Steuerausfällen führe, was ungerechtfertigt sei, da diese die verfassungswidrige Diskriminierung von Ehepaaren bereits seit längerem abgeschafft hätten.
Um den finanzpolitischen Spielraum des Bundes für wichtige Aufgaben (Förderung der fami- lienexternen Kinderbetreuung etc.) zu erhalten und eine mehrheitsfähige Vorlage zu verab- schieden, müssten gemäss GPS geringere Mindereinnahmen resultieren. Dies könne etwa durch eine Erhöhung der sehr tiefen Grenzsteuersätze im höheren Einkommensbereich si- chergestellt werden. Dadurch werde die durch die Reform verursachte Steuerentlastung in den obersten Einkommensklassen gemindert. Auch für die SKG sollten die Mindereinnah- men durch Anpassungen bei der Progression möglichst tief gehalten werden. T. Müller schlägt vor, dass der maximale Steuerfuss von 11,5% bei der direkten Bundessteuer schon bei einem steuerbaren Einkommen von 0,5 Millionen statt wie heute erst bei 0,75 Millionen Franken erreicht werden sollte.
Für Freikirchen.ch und den SBV erscheint es angesichts der aktuellen Finanzlage des Bun- des verfehlt, eine Vorlage mit Mindereinnahmen von 1 Mia. Franken vorzulegen.
Aufkommensneutrale Ausgestaltung bei der direkten Bundessteuer:
Die SPS kritisiert, dass die vorgeschlagene Revision die hohen und höchsten Einkommen steuerlich sehr stark entlaste und zu inakzeptablen Steuerausfällen führe. Die Individualbe- steuerung auf Bundesebene müsse daher aufkommensneutral ausgestaltet werden. Dabei müsse die Steuergerechtigkeit erhalten bleiben, die Progression dürfe nicht gebrochen wer- den (keine Flat Tax). Der Bundesrat plane zudem, den Bundesanteil an einer Finanzierung der Kinderdrittbetreuungskosten drastisch zu kürzen und die Kosten vorwiegend auf die Kan- tone abzuwälzen. Bei der Subventionierung der familienexternen Kinderbetreuung sei ge- plant, die Kosten durch eine Kürzung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer ge- gen zu finanzieren, was die ganze Vorlage aufs Spiel setze.
Eine aufkommensneutrale Ausgestaltung fordern ebenfalls männer.ch, der SSV/KSFD und Travail.Suisse. Die Besteuerung müsse gemäss männer.ch sozial gerecht ausgestaltet sein. Namentlich dürften nicht finanzielle Mittel fehlen, welche zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter notwendig seien. Und für den SSV/KSFD sind aufgrund der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte Mindereinnahmen nicht zu verantworten. Ge- mäss SAV sollte die Einführung der Individualbesteuerung keine Steuerausfälle zur Folge haben. Das Steuersubstrat solle erhalten bleiben.