Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/52: Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) · 26 Seiten

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Diensten, für welche die Anzeige von Snippets oder Thumbnails journalistischer Veröffentlichungen verzichtbar ist, sich zu diesem Verzicht entscheiden, um der Vergütungspflicht ganz oder zumindest teilweise zu entgehen.

Bei der Revision des Urheberrechtsgesetzes im Jahr 2019 hatte das Parlament vorerst auf die Einführung einer rechtlichen Regelung zum Schutz journalistischer Veröffentlichungen nach dem Vorbild der EU verzichtet. Zu diesem Zeitpunkt war unklar, ob die EU-Regelung zielführend ist und wie sie von den

Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Das Parlament wollte deshalb die Entwicklungen in der EU abwarten und beauftragte stattdessen den Bundesrat, über die Situation der Verleger und Verlegerinnen sowie der Medienschaffenden zu berichten. Dabei sei auch die Entwicklung des einschlägigen Rechts in der EU zu berücksichtigen. Am 17. Dezember 2021 veröffentlichte der Bundesrat seinen Bericht «Revision des

Urheberrechtsgesetzes. Überprüfung der Wirksamkeit». Hierin anerkannte er, dass eine Abgeltung der journalistischen Medien für deren Leistungen grundsätzlich berechtigt sei und beauftragte das EJPD mit der Ausarbeitung der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage.