Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/52: Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) · 26 Seiten

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Mit der angemessenen Vergütung der journalistischen Medien befasst sich auch der am 25. Februar 2021 verabschiedete und am 2. März 2021 in Kraft getretene australische News Media Bargaining Code (NMBC).21 Eine ausdrückliche Zahlungsverpflichtung der Anbieter von Online-Diensten enthält der NMBC nicht. Vielmehr müssen die Anbieter von Online-Diensten auf Antrag der Medienunternehmen mit diesen Verhandlungen über die zu leistende Vergütung aufnehmen. Wenn sich die Parteien nicht einigen können, findet ein Schlichtungsverfahren statt. Ausnahmen für z. B. die unentgeltliche Verbreitung einzelner Wörter oder Snippets sieht der NMBC ebenso wenig vor wie eine Beteiligung der Journalisten und Journalistinnen. Als Reaktion auf den geplanten NMBC verzichtete Facebook zunächst auf das Verbreiten von News. In der Folge wurden am NMBC noch Anpassungen vorgenommen, welche den Anbietern von Online-Diensten und den Medienunternehmen mehr Flexibilität einräumen. Gemäss Medienberichten haben Google und Facebook in der Zwischenzeit mit einer Reihe von Medienunternehmen Vereinbarungen über die Lizenzierung von journalistischen Inhalten getroffen. Nach Aussage der australischen Wettbewerbs- und Verbraucherkommission findet der Kodex – und damit beispielsweise die Durchführung eines vorgeschriebenen Schlichtungsverfahrens im Fall einer fehlenden Einigung – auf Facebook und Google keine Anwendung, solange diese weiterhin eigene Vereinbarungen mit genügend journalistischen Medien in Australien treffen. Der NMBC fungiert somit als eine Auffanggesetzgebung, falls Anbieter von Online-Diensten die Vergütungen nicht privatwirtschaftlich regeln.

Weil die australische Lösung auf die Verpflichtung zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen setzt, sind hier gerade kleinere Verlage in einer schwächeren Position. Der NMBC sieht zudem keine Beteiligung der Journalisten und Journalistinnen vor. Mit einer Orientierung am australischen Ansatz würden deshalb die Ziele des Bundesrates verfehlt.

Ende Juni 2022 hat das U.S. Copyright Office in einem Bericht22 an die Immaterialgüterrechtskommission des U.S. Senats empfohlen, von einem nachbarrechtlichen Schutz für Presseverleger abzusehen. Bei genauerer Betrachtung spricht der Bericht jedoch für die Richtigkeit des vorliegend gewählten Ansatzes. So lehnt das U.S. Copyright Office einen nachbarrechtlichen Schutz ab, weil es Vorbehalte hat gegenüber einem ausschliesslichen Recht, wie es die EU vorsieht. Ein solches würde nur funktionieren, wenn keine Schutzuntergrenze vorgesehen würde. Eine solche rechtliche Ausgestaltung wäre aber mit Blick auf die Informationsfreiheit und urheberrechtliche Grundsätze bedenklich. Zudem sei anzunehmen, dass sich die

Medienunternehmen im Interesse der Auffindbarkeit ihrer Inhalte einer Erteilung von Gratislizenzen kaum entziehen könnten. Das U.S. Copyright Office anerkennt aber zugleich Handlungsbedarf und schlägt deshalb vor, Alternativen zu suchen. Es erwähnt beispielsweise einen gesetzgeberischen Vorstoss, der die Möglichkeit kollektiver Vereinbarungen vorsieht. Die so ausgehandelten Bedingungen müssen allen Medienunternehmen gewährt werden. Diese Überlegungen sind auf einer Linie mit dem vorliegenden Vorschlag einer kollektiven Regelung mit einem weiten Anwendungsbereich, dessen Ausgestaltung als reiner

Vergütungsanspruch der Informationsfreiheit und dem urheberrechtlichen Interessenausgleich Rechnung trägt.

3 Grundzüge der Vorlage

3.1 Die beantragte Neuregelung

Medienunternehmen sowie Journalisten und Journalistinnen sollen für die Nutzung ihrer Inhalte durch die grossen Anbieter von Online-Diensten eine Vergütung erhalten. Zu diesem Zweck sieht der Vorentwurf einen

21 The Parliament of the Commonwealth of Australia, House of Representatives, Treasury Laws Amendment (News Media and Digital Platforms Mandatory Bargaining Code) Bill 2021 No. 21. Kann abgerufen werden unter: www.legislation.gov.au/Details/C2021A00021 (Stand: 6.7.2022).

22 The Register of Copyrights (2022): Copyright Protections for Press Publishers. Kann abgerufen werden unter: www.copyright.gov > Law & Policy > Policy Studies > Policy Reports: June 30, 2022 Study on Ancillary Copyright Protections for Publishers (Stand 7.7.2022).