Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/52: Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) · 26 Seiten
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1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung
1.2.1 Regulierungsbedarf und systematische Einordnung
Der Bundesrat anerkennt, dass die Digitalisierung zu einer neuen, kommerziellen Nutzung journalistischer Leistungen geführt hat, ohne dass diese Leistungen abgegolten werden.7 Er hat daher das EJPD beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem UVEK und dem WBF zu prüfen, wie eine rechtliche Regelung zum Schutz journalistischer Veröffentlichungen konkret ausgestaltet werden könnte, und bis Ende 2022 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Theoretisch denkbar wäre zwar auch eine Branchenlösung (Best Practices). Die Medienunternehmen und die Anbieter von Online-Diensten sind aufeinander angewiesen. Ohne journalistische Medien gäbe es keine Inhalte, auf die verwiesen werden könnte, und ohne Online-Dienste würden die journalistischen Veröffentlichungen weniger häufig gefunden.8 Die Erkenntnis einer so gearteten gegenseitigen Abhängigkeit könnte die Grundlage für eine Branchenlösung bilden. Allerdings zeigen die Erfahrungen in der EU, dass die Anbieter von Online-Diensten keine Notwendigkeit für eine Branchenlösung sehen.
Die EU hat darum in Artikel 15 der DSM-Richtlinie einen Schutz von journalistischen Veröffentlichungen im Hinblick auf die Online-Nutzung im Bereich der dem Urheberrecht verwandten Schutzrechte geschaffen (siehe auch Ziffer 2). Aufgrund der weitgehenden internationalen Harmonisierung im Urheberrecht spricht dies für die Schaffung eines verwandten Schutzrechts auch in der Schweiz. Ziel der Regelung soll die Abgeltung der Leistung der Medienunternehmen sein. Diese besteht darin, dass sie informieren, beobachten, analysieren und bewerten. Sie reduzieren Komplexität und ermöglichen Orientierung.9 Das Urheberrecht ist an sich zwar kein Investitionsschutz. Vielmehr besteht die Schutzfähigkeit in der Regel unabhängig davon, was der Urheber oder die Urheberin an monetären und zeitlichen Ressourcen investiert hat.10 Bereits heute werden aber auch Investitionen, die der Sache nach nah beim Urheberrecht anzusiedeln sind, über sogenannte verwandte Schutzrechte im Urheberrechtsgesetz geschützt. Die bestehende Sachnähe des Schutzes von journalistischen Veröffentlichungen zum Schutz von Werken spricht daher für eine Regelung im Urheberrechtsgesetz.
Geprüft und verworfen wurde die Möglichkeit einer gesetzgeberischen Intervention im Bereich des Kartellrechts (Kartellgesetz vom 6. Oktober 199511[KG]) oder des Lauterkeitsrechtsrecht (Bundesgesetz vom 19. Dezember 198612 gegen den unlauteren Wettbewerb). Das Schweizer Kartellrecht kennt weder sektornoch brachenspezifische oder sonstige konkret einzelfallbezogene Regelungen. Sie würden dem Gesetzeszweck, den wirksamen Wettbewerb zu sichern und fördern, denn auch widersprechen. Das Konzept des wirksamen Wettbewerbs, wie vom Gesetzgeber verstanden, versteht Wettbewerb als einen vielgestaltigen, dynamischen Prozess und impliziert den weitgehenden Verzicht auf eine instrumentalistisch ausgerichtete Wettbewerbspolitik.13 In diesem Sinne reichen die geltenden kartellrechtlichen Instrumente, insbesondere die Regelungen zur Zu- oder Unzulässigkeit horizontaler, vertikaler oder konglomerater Wettbewerbsabreden sowie die Bestimmungen betreffend den Missbrauch einer marktbeherrschenden (und seit 1.1.2022 auch einer sog. relativ marktmächtigen) Stellung aus, um allfälligen tatsächlichen Beeinträchtigungen des wirksamen
7 Medienmitteilung des Bundesrates vom 17.12.2021: Bundesrat plant neuen Schutz für journalistische Veröffentlichungen. Kann abgerufen werden unter: www.ejpd.admin.ch > Aktuell > Medienmitteilungen > 17.12.2021 (Stand: 6.7.2022).
8 Bericht des Bundesrates vom 17. Dez. 2021 «Revision des Urheberrechtsgesetzes. Überprüfung der Wirksamkeit» in Erfüllung des Postulats 19.3421 WBK-S, 27.
9 Jarren, Otfried / Fischer, Renate (2021): Plattformisierung von Öffentlichkeit/Relevanzverlust des Journalismus als Herausforderung. In: Seeliger, Martin / Sevigniani, Sebastian (Hrsg.): Ein neuer Strukturwandel der Öffentlichkeit? Baden-Baden: Nomos, 367.
10 Hilty, Reto M. (2020): Urheberrecht, 2. Aufl. Bern: Stämpfli, 59.
11 SR 251
12 SR 241
13 BBl 1995 I 512–513