Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/13: Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV) · 25 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Internationale Entwicklungen
Auf Stufe OECD/G20 sind die Arbeiten zur Mindestbesteuerung weit fortgeschritten. Zentrales Element sind nach wie vor die sog. GloBE-Mustervorschriften.1 Diese wer- den in einem Kommentar der OECD/G202 erläutert. Hinzu kommen Illustrationsbei- spiele.3 Es verbleiben indes offene Fragen, die namentlich die Zusammenarbeit der Staaten sowie zusätzliche Erläuterungen zu den Mindestbesteuerungsregeln betreffen. Entsprechend laufen bei der OECD/G20 derzeit die technischen Arbeiten des sog. Implementation Frameworks, welches die koordinierte Umsetzung der GloBE-Regeln erleichtern soll.
Im Dezember 2022 wurde der erste Teil des sog. Implementation Framework Pakets veröffentlicht. Ein zweiter Teil wurde im Februar 2023 publiziert. Das Implementa- tion Framework Paket beinhaltet eine Zusammenstellung der administrativen Leitli- nien 20224, eine Leitlinie zu den GloBE Safe Harbours5 sowie zwei Konsultationsdo- kumente zum sog. GloBE Information Return (GIR)6 und zu Tax Certainty7.
• Die Zusammenstellung der administrativen Leitlinien 2022 beinhaltet Erläuterun-
gen sowie Ergänzungen zu den GloBE-Mustervorschriften und zum Kommentar, um eine möglichst koordinierte Umsetzung der Mindeststeuer sicherzustellen. Die Zusammenstellung der administrativen Leitlinien 2022 wird in eine überarbeitete Version des Kommentars aufgenommen, die im Verlaufe des Jahres 2023 publi- ziert wird.
In der Zusammenstellung der administrativen Leitlinien 2022 sind auch sog. CFC-Regeln (Controlled Foreign Company-Rules) thematisiert. Mit diesen CFC-Regeln werden bei einem zu tiefen Gewinnsteuersatz die Gewinne von ausländi- schen Tochtergesellschaften bei der Muttergesellschaft besteuert. Typischerweise wird die Höhe des Gewinnsteuersatzes einer Tochtergesellschaft nach den Vor- schriften des Ansässigkeitsstaates der Muttergesellschaft ermittelt. Ausserdem finden CFC-Regeln oft nur auf gewisse Arten von Zahlungen Anwendung (insb.
1 https://www.oecd-ilibrary.org/docserver/782bac33-en.pdf?expires=1678957076&id=id&accname=guest&checksum=00DA0A5F8E185A2D6897019969F2E738
2 https://www.oecd.org/tax/beps/tax-challenges-arising-from-the-digitalisation-of-the-economy-global-anti-base-erosion-model-rules-pillar-two-commentary.pdf
3 https://www.oecd.org/tax/beps/tax-challenges-arising-from-the-digitalisation-of-the-economy-global-anti-erosion-model-rules-pillar-two-examples.pdf
4 https://www.oecd.org/tax/beps/agreed-administrative-guidance-for-the-pillar-two-globerules.pdf
5 https://www.oecd.org/tax/beps/safe-harbours-and-penalty-relief-global-anti-base-erosionrules-pillar-two.pdf
6 https://www.oecd.org/tax/beps/public-consultation-document-pillar-two-globe-information-return.pdf
7 https://www.oecd.org/tax/beps/public-consultation-document-pillar-two-tax-certainty-forthe-globe-rules.pdf