Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/13: Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV) · 25 Seiten

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auf Zins- oder Lizenzzahlungen). Schliesslich unterliegen bei CFC-Regeln die Gewinne meist dem im Staat der Muttergesellschaft geltenden Gewinnsteuersatz. Die Schweiz kennt keine CFC-Regelungen. Hier ansässige Unternehmen sind demnach davon betroffen, wenn andere Staaten solche Regelungen in Bezug auf diese Unternehmen anwenden. Mit den CFC-Regeln vergleichbar ist die sog. GILTI (Global Intangible Low-Taxed Income) Regelung der USA. GILTI ist de facto als überdachende Besteuerung bis zu einem bestimmten Steuersatz ausge- staltet. Ebenso sind bei der GILTI grundsätzlich alle im Ausland erzielten Ge- winne steuerbar und es wird ein Abzug in Bezug auf im Ausland gelegene mate- rielle Vermögenswerte gewährt. Bei der GILTI werden zur Berechnung des effektiven Gewinnsteuersatzes alle im Ausland geschuldeten Gewinnsteuern und alle durch ausländische Tochtergesellschaften und Betriebsstätten erzielten Ge- winne zusammengezählt. Die USA wenden somit bei ihrer GILTI ein sog. welt- weites Blending an. Gemäss den administrativen Leitlinien 2022 soll GILTI wie eine CFC-Regelung behandelt werden.

CFC-Regeln und GILTI können neben den neuen OECD/G20-Regeln weiterhin bestehen. Entsprechend ist zu regeln, in welcher Reihenfolge die Mindestbesteu- erung und CFC-Regeln zur Anwendung gelangen.

Gemäss Vorgaben der OECD/G20 gilt folgendes:

⬝ CFC-Steuern und GILTI sind bei der Berechnung der IIR (sog. Income Inclu-

sion Rule) und UTPR zu berücksichtigen. Damit reduziert sich bspw. der Be- trag der IIR, den ein Staat für eine im Ausland gelegene Geschäftseinheit er- heben kann, wenn vorab von diesem oder einem anderen Staat eine CFC gegenüber dieser Geschäftseinheit erhoben wurde. Da die GILTI ein weltwei- tes Blending vorsieht, enthält die Zusammenstellung der administrativen Leit- linien 2022 Regelungen, ob und in welchem Umfang Anteile dieser GILTI den betroffenen Staaten zur Verrechnung zuzuteilen sind. Dieser zugeteilte Betrag ist dann genau gleich für die Berechnung der IIR und der UTPR zu berücksichtigen. Diese Vorgabe ist verpflichtend im OECD/G20-Regelwerk enthalten.

⬝ Bei der nationalen Ergänzungssteuer (sog. Qualified Domestic Minimum

Top-Up Tax) sehen die Leitlinien eine andere Regelung vor. Nationale Ergän- zungssteuern gehen CFC-Regeln und GILTI vor. Entsprechend kann die CFC-Steuer resp. GILTI bei der Berechnung der nationalen Ergänzungssteuer nicht berücksichtigt werden. Implizit gehen die OECD/G20 davon aus, dass die nationale Ergänzungssteuer einer Geschäftseinheit bei den ausländischen CFC-Steuern resp. bei GILTI berücksichtigt wird.8 Allerdings ist eine solche Anrechnung letztlich dem nationalen Recht jedes Staates überlassen. Soweit diese Anrechnung im Staat, der die CFC-Regelung anwendet – oder im Falle von GILTI in den USA – vorgesehen ist, kommt es zu keiner doppelten Be- steuerung derselben Gewinne. Sollte sich zeigen, dass die Interaktion zwi- schen den nationalen Ergänzungssteuern und den CFC-Regeln resp. GILTI nicht zu den beabsichtigten Ergebnissen im Rahmen der GloBE-Regeln führt,

8 Administrative Leitlinie 2022, Rz. 118.30.