Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/45: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024 · 29 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024 ChemRRV ‒ Anhang 2.15

3 Ergebnisbericht zur Änderung der Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV, SR 814.81) – Anhang 2.15 Batterien

3.1 Ausganslage

Anhang 2.15 «Batterien» der ChemRRV soll der aktuell gängigen Praxis im Umgang mit der vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) angepasst werden. Mit den vorgeschlagenen Präzisierungen sollen die Unternehmen mehr Rechtssicherheit erhalten und eine einheitliche Umsetzung der Regelungen gewährleistet werden. Es sind folgende Anpassungen in der ChemRRV vorgesehen:

• Es wird präzisiert, dass die für die Entsorgung von mechanisch erheblich

beschädigten Industriebatterien anfallenden Mehrkosten nicht unter die unentgeltliche Rücknahmepflicht der Händlerinnen fallen. Die von der vorgezogenen

Entsorgungsgebühr auf Batterien nicht abgedeckten Mehrkosten dürfen die

Rücknahmepflichtigen den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Rechnung stellen. Die Rücknahmepflicht bleibt in jedem Fall bestehen.

• Es soll eine Frist eingeführt werden, bis wann die Gebührenpflichtigen ein Gesuch um Gebührenbefreiung für das Folgejahr einreichen können.

• Die Meldung der in Verkehr gebrachten gebührenbelasteten Batterien müssen nach den Vorgaben der vom Bund für Sammlung, Transport und Verwertung beauftragten Organisation gemacht werden. Auf die systematische Meldung der Schadstoffe von Batterien kann künftig verzichtet werden.

• Der Zeitpunkt für die Meldung der Anzahl in Verkehr gebrachten Batterien soll auf die Eingabe für die Mehrwertsteuer abgestimmt werden.

• Falls Batterien exportiert werden, wird die vorgezogene Entsorgungsgebühr

abzüglich bereits entstandener Kosten auf Gesuch hin zurückerstattet.

3.2 Eingegangene Stellungnahmen

Es sind 50 Stellungnahmen zu den vorgesehenen Anpassungen in Anhang 2.15 «Batterien» der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) eingegangen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Teilnehmenden.

Adressaten Eingegangene Stellungnahmen Kantone25

Kantonale Konferenzen und Vereinigungen3

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien3

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und0

Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft3

Weitere Teilnehmende16

Total50