Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/45: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024 · 29 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024 Mantelverordnung

5 Ergebnisbericht zur Verordnung über Anpassungen des Verordnungsrechts an die Weiterentwicklung der Programmvereinbarungen im Umweltbereich für die Programmperiode 2025– 2028

5.1 Ausganslage

Seit 2008 sind Programmvereinbarungen das zentrale Instrument zur partnerschaftlichen Umsetzung der Umweltpolitik zwischen Bund und Kantonen. Dabei legen Bund und Kantone alle vier Jahre mittels Programmvereinbarungen fest, welche Umweltziele in den Kantonen zu erreichen sind und mit welchen finanziellen Mitteln sich der Bund daran beteiligt. Die bisherigen Programmperioden haben gezeigt, dass sich der Wechsel von der Subventionierung einzelner Projekte zur Vereinbarung mehrjähriger, umfassender Programme bewährt hat. Im Hinblick auf die fünfte Programmperiode (2025–2028) besteht bei den rechtlichen Grundlagen kaum Änderungsbedarf. Anpassungen erfolgen lediglich in den Bereichen Wasser und Wald innerhalb der Übergangsbestimmungen.

5.2 Eingegangene Stellungnahmen

Während der Vernehmlassung sind insgesamt 29 Rückmeldungen zu den Änderungsvorlagen der Verordnung über Anpassungen des Verordnungsrechts an die Weiterentwicklung der Programmvereinbarungen im Umweltbereich für die Programmperiode 2025–2028 eingegangen. Neben 24 Kantonen haben sich auch zwei politische Parteien, der Schweizerische Gewerbeverband, der Schweizerische Gewerkschaftsbund sowie die Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) zur gesamten Vorlage oder teilweise auch nur zu einzelnen Bestimmungen geäussert.

5.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

5.3.1 Allgemeine Bemerkungen

Sämtliche Vernehmlassungsteilnehmenden stimmen der Vorlage vollständig oder zumindest teilweise zu. Lediglich ein Kanton ist mit der Verlängerung der Übergangsbestimmung zur Änderung vom 17. August 2016, Absatz 1 der Waldverordnung nicht einverstanden. Ein Grossteil der Teilnehmenden stellt neben der grundsätzlichen Zustimmung zur Vorlage Anträge oder hat kritische Bemerkungen. Die meisten Bemerkungen und Anträge betreffen die Änderung der Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 4. Mai 2011 der Gewässerschutzverordnung. Viele der Teilnehmenden sind der Ansicht, dass die Abgeltungen auch ab dem Jahr 2029 weiterhin als prozentualer Subventionssatz geleistet werden sollten. Eine Finanzierung mit Standardpreisen pro Leistungseinheit ab dem Jahr 2029 sei kaum zielführend und aufgrund der Heterogenität von Revitalisierungsmassnahmen auch fast nicht umsetzbar.

Insgesamt zehn Kantone (BE, SZ, OW, NW, ZG, SO, BL, VS, NE, GE), zwei politische Parteien (SP, SVP), der Schweizerische Gewerbeverband und der Schweizerische Gewerkschaftsbund stimmen der Vorlage gesamthaft zu, ohne sich im Detail zu äussern oder Anträge zu stellen.

5.3.2 Stellungnahme zu einzelnen Artikeln Änderung der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998

Übergangsbestimmung zur Änderung vom 4. Mai 2011

Die Übergangsbestimmung in Absatz 3 soll um eine weitere Programmperiode verlängert werden, sodass sich die Höhe der Abgeltungen zunächst weiterhin nach dem Umfang der Massnahmen richtet, bis genügend Daten vorhanden sind, um Standardpreise pro Leistungseinheit für die Revitalisierung von Gewässern festlegen zu können.

Die Verlängerung der Übergangsbestimmung wird von sämtlichen Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst. Die Kantone ZH, LU, UR, TG, FR, SH, AI, SG, AG, TI, VD, JU sowie die KVU sind jedoch der Ansicht, dass es kaum möglich sein wird, Revitalisierungen in Zukunft mit Pauschalbeiträgen wie beispielsweise Standardpreise pro Leistungseinheit zu unterstüt-