Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/45: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024 · 29 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024 AltlV

4 Ergebnisbericht zur Änderung der Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, SR 814.680)

4.1 Ausganslage

Gegenstand der Vernehmlassung war der neue Absatz 3 unter Artikel 18 AltlV, welcher unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, bei der Sanierung von grossen Industrieabfalldeponien Material vor Ort wieder einzubauen, dass stärker belastet ist als das im Rahmen von Sanierungen heute bereits erlaubte Typ-B-Material gemäss VVEA. Für den Einbau solchen Materials muss der Nachweis erbracht werden, dass dadurch die Umwelt gesamthaft weniger belastet wird und das Material nicht zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen kann. Dank dieser Anpassung sollen grosse Industrieabfalldeponien rascher saniert werden können und es soll verhindert werden, dass deren Sanierungsprojekte am Prinzip der ökologischen und finanziellen Verhältnismässigkeit scheitern.

4.2 Eingegangene Stellungnahmen

Insgesamt sind 41 Stellungnahmen eingegangen. Zur altlastenrechtlichen Vorlage haben 25 Kantone und die Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) Stellung genommen. Der Kanton Glarus hat verzichtet zum neuen Absatz 3 von Artikel 18 AltlV eine Stellungnahme abzugeben.

Mit der SVP und der SP haben zwei Parteien Stellung genommen. Seitens der Organisationen für Umweltschutz und Gesundheit haben der WWF, die AefU und die OGUV Stellung genommen. Es haben vier Dachverbände (economiesuisse, sbv, sgv, SGB) zur altlastenrechtlichen Vorlage Stellung genommen. Aus den Wirtschafts- verbänden haben sich Swissmem, scienceindustries, cemsuisse, svu|asep, arv und die Ziegelindustrie geäussert.

4.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

4.3.1 Allgemeine Bemerkungen

Von den 41 eingegangenen Stellungnahmen waren 33 zustimmend, 7 ablehnend und eine zweideutig.

PRO 20 Teilnehmende, davon 17 Kantone (AG, AI, AR, BE, GE, GR, LU, NE, NW,

OW, SG, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG) und drei Verbände (sgv, SGB, swissmem)

PRO, mit Anträgen 13 Teilnehmende, davon 7 Kantone und die KVU (BS, FR, JU, SH, SO, VD,

ZH, KVU) zwei Parteien (SP, SVP) und drei Verbände (economiesuisse,

scienceindustries, sbv-usp)

Gemischt mit Anträgen Ein Teilnehmender (svu|asep)

CONTRA, mit Anträgen 5 Teilnehmende, davon ein Kanton (BL), und vier Organisationen AefU,

OGUV, WWF, Ziegelindustrie

CONTRA 2 Teilnehmende, davon zwei Organisationen (arv, cemsuisse)

Der Bedarf für eine ausnahmsweise weniger restriktiven Handhabung des Wiedereinbaus von belastetem Aushubmaterial im Rahmen von Grosssanierungen wird von fast allen Kantonen anerkannt. Die beiden Parteien, die Stellung genommen haben, sowie die Dachverbände begrüssen ebenfalls die Änderung, wie auch die beiden Wirtschaftsverbände Swissmem und scienceindustries. Aus Sorge um die Umwelt, haben die Organisationen für Umweltschutz und Gesundheit sowie die Wirtschaftsverbände aus dem Entsorgungsgewerbe (arv, cemsuisse und Ziegelindustrie) eine ablehnende Haltung eingenommen. Für den Fall, dass die AltlV-Revision weiterverfolgt wird, beinhalten deren Stellungnahmen Änderungsanträge.