Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/45: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024 · 29 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024 ChemRRV ‒ Anhang 2.15

Zustimmung 14 Teilnehmende, davon 7 Kantone (GL, SO, BL, SH, VD, GE, JU) und 7 weitere Teilnehmende (AGVS, INOBAT, SARS, scienceindustries, SENS, Swissmem, VFAS)

Mehrheitliche

Zustimmung, mit -

Anträgen

Mehrheitliche

Ablehnung, mit -

Anträgen

Ablehnung 1 weiterer Teilnehmender (Librec)

LIBREC beantragt, dass die Meldepflicht weiterhin bestehen bleibt, damit die Organisation Kenntnis von den Typen und Schadstoffgehalten der Batterien habe. In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass Batterien u.a. Fluorbenzol enthalten.

3.3.5 Ziffer 6.3 Absatz 2

In Ziffer 6.3 Absatz 2 werden zwei Anpassungen vorgenommen:

• Entsprechend dem Absatz 1 müssen auch Herstellerinnen, die von der

Gebührenpflicht befreit sind, nicht mehr systematisch Angaben zum Schadstoffgehalt von Batterien machen.

• Die Meldung der in Verkehr gebrachten Batterien soll neu zweimal jährlich erfolgen.

15 Teilnehmende beziehen Stellung zu den Änderungen in Ziffer 6.3 Absatz 2: 12 Teilnehmende äussern sich grundsätzlich zustimmend und 3 Teilnehmende lehnen die Änderungen ab.

Zustimmung 10 Teilnehmende, davon 7 Kantone (GL, SO, BL, SH, VD, GE, JU) und 3 weitere Teilnehmende (INOBAT, scienceindustries, Swissmem)

Mehrheitliche 2 weitere Teilnehmende (AGVS, SARS)

Zustimmung, mit

Anträgen

Mehrheitliche 2 weitere Teilnehmende (SENS, VFAS)

Ablehnung, mit

Anträgen

Ablehnung 1 weiterer Teilnehmender (Librec)

Die Teilnehmenden haben folgende Anträge:

• Librec lehnt es ab, dass auf eine systematische Meldung der Schadstoffgehalte von Batterien verzichtet wird, da Batterien unter anderem Fluorbenzol enthielten.

• 4 weitere Teilnehmende beantragen, dass die Termine für die Meldung der in

Verkehr gebrachten Batterien geändert werden: auto-schweiz und SARS wünschen eine Verschiebung der Termine auf den 31. Januar und den 31. Juli und SENS und VFAS wünschen eine Frist von zwei Monaten nach jedem Halbjahr. Aus Sicht der Teilnehmenden sind die Fristen zu früh, weil die Organisationen einen

administrativen Aufwand für das Zusammentragen der Daten haben.

• Librec macht darauf aufmerksam, dass die Herstellerinnen mit der neuen Vorlage zweimal jährlich die Menge der im Vorjahr in Verkehr gebrachten Batterien melden müssen. Anstelle sollte stehen, dass die Menge der im vergangenen Halbjahr in Verkehr gebrachten Batterien gemeldet werden müssen.