Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/45: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024 · 29 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024 ChemRRV ‒ Anhang 2.10

mit den kürzlich bekannt gewordenen Regelungen in der EU abgeglichen werden; sie werden in einer kommenden Revision der ChemRRV wieder aufgenommen.

In diesem Kontext enthält die Vorlage Anpassungen bestehender sowie neue Vorschriften über in der Luft stabile Kältemittel.

Mit den vorgesehenen Änderungen der Vorschriften über in der Luft stabile Kältemittel in Anhang 2.10 der ChemRRV werden eine teilweise Angleichung an das EU-Recht sowie Anpassungen an den Stand der Technik vorgenommen. Die Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

• Das Inverkehrbringen von Geräten und Anlagen mit in der Luft stabilen Kältemitteln wird

weiter eingeschränkt;

• Für Anlagen mit einer Füllmenge von 500 Tonnen CO2-Äquivalenten wird die Anforderung

eines Leckage-Erkennungssystems etabliert;

• Das Nachfüllen von Anlagen mit in der Luft stabilen Kältemitteln, welche ein

Treibhauspotenzial von 2500 oder mehr aufweisen, wird weiter eingeschränkt;

• Kältemittel, welche einem Gerät oder einer Anlage entnommen werden und nicht mehr

nachgefüllt werden dürfen, werden unmittelbar dem Abfallrecht unterstellt.

2.2 Eingegangene Stellungnahmen

Im Rahmen der Vernehmlassung sind zu den Änderungen in Anhang 2.10 ChemRRV insgesamt 47 Stellungnahmen eingegangen, darunter von 23 Kantonen, drei interkantonalen Konferenzen oder Vereinigungen, einer eidgenössischen Kommission, einer politischen Partei, 13 Wirtschafts-, Dach- oder Fachverbänden sowie von sechs Unternehmen.

2.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

2.3.1 Allgemeine Bemerkungen

Die Kantone, VKCS, chemsuisse und KVU, eine politische Partei (SP), zwei Wirtschaftsverbände (scienceindustries, swissmem), drei Dachverbände (aeesuisse, sgv, sgb) sowie fünf Fachverbände (SVK, suissetec, GKS, svu|asep, GastroSuisse) sprechen sich aus Sicht des Klimaschutzes grundsätzlich für die Vorlage aus.

Eine nationale Kommission (KomABC) gibt an, dass sie aus Sicht des Schutzes der Bevölkerung, von Tieren und der Umwelt gegen ABC-Gefahren (ABC-Schutz) keine Einwände gegen die vorgeschlagenen Änderungen habe.

Die Kantone, VKCS, chemsuisse und KVU begrüssen insbesondere die vorgeschlagene Verschärfung der Verbotsbestimmungen in Anhang 2.10 ChemRRV. Die Anpassungen seien im Rahmen des autonomen Nachvollzugs des EU-Rechts grundsätzlich nötig, um Handelshemmnisse zu vermeiden und weiterhin ein hohes Schutzniveau im Bereich des Umwelt- und Gesundheitsschutzes beim Umgang mit Chemikalien zu gewährleisten; sie dienten aber auch der Einhaltung bestehender Verpflichtungen der Schweiz in internationalem Recht, namentlich dem Montrealer Protokoll, und sollten auch neuere Entwicklungen beim Stand der Technik abbilden. Sie begrüssen weiterhin die beabsichtigte präzise und zeitgleiche Anpassung der schweizerischen Bestimmungen an die Regelungen in der EU (F-Gas-Verordnung). Da diese erst im Entwurf vorliegt, seien im Lauf des Rechtsetzungsverfahrens gegebenenfalls noch punktuelle Anpassungen nötig.

Die Kantone, VKCS, chemsuisse und KVU regen des Weiteren an, im Erläuternden Bericht die Massnahmen zusammenzufassen, die bisher zur Reduktion des HFKW-Verbrauchs umgesetzt wurden. Es solle auch gezeigt werden, welche die Wirkung die bisherigen Massnahmen gehabt hätten, und welche weiteren Wirkungen von den neu vorgeschlagenen Massnahmen erwartet würden, insbesondere hinsichtlich der Erfüllung internationaler Verpflichtungen unter dem Montrealer Protokoll.

Die Kantone, VKCS, chemsuisse, KVU sowie eine Fachfirma (Heim AG) bedauern, dass die Problematik der Hydrofluorolefine (HFO) und deren toxischen Abbauprodukte nicht in dieser Revision berücksichtigt wurde.