Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/45: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024 · 29 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024 ChemRRV ‒ Anhang 2.15
• Ziffer 6.1 Absatz 3: Der Kanton BL erwähnt, dass die Befreiung von der
Gebührenpflicht befristet erfolgen sollte und die Verordnung entsprechend zu
präzisieren sei. Der Kanton weist darauf hin, dass die Entsorgungswege für
Traktionsbatterien aus Elektrofahrzeugen im Aufbau seien und sich in Zukunft noch ändern können. Deshalb sei damit zu rechnen, dass die im Gesuch für die
Gebührenbefreiung aufgeführte Strategie in einigen Jahren wieder überholt sei.
3.3.10 Beurteilung der Umsetzung
Die meisten Kantone sowie auch einige weitere Teilnehmende weisen darauf hin, dass bei Ziffer 5.2 Absatz 2bisein Interpretationsspielraum bestehe betreffend der Rücknahmepflicht von erheblich beschädigten Industriebatterien. Es sei zu präzisieren, dass die Ausnahme nur den Aspekt der Unentgeltlichkeit betrifft und die Pflicht zur Rücknahme weiterhin bestehen bleibt.