Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/7: Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG) · 31 Seiten

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Stellungnahmen mit Änderungsanträgen sind nachstehend bei den Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen zum Interventionszeitpunkt erfasst.

4.2 DWL im Vollzeitamt

befürwor- befürwor- ablehnend Total

tend tend mit An-

merkungen

bzw. Änderungsvorschlägen Kantonsregierungen 19 827

Politische Parteien 44

Dachverbände der 11

Gemeinden, Städte und Berggebiete (Dach-)verbände 33 15 149

und Organisationen der Wirtschaft Ausserparlamentarische 22

Kommissionen Unternehmen 11 314

Total 70 26 197

4.2.1 Kantonsregierungen, Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

AR begrüsst ausdrücklich die organisatorische Stärkung der oder des DWL und die gleichzeitige Übernahme der Direktion des BWL.

GE erachtet die neue Verantwortung des Delegierten aus operationeller und technischer Sicht als sinnvoll und ist der Ansicht, dass die Strukturen und Ressourcen des BWL gestärkt werden müssten, um seinen Kompetenzen bestmöglich gerecht zu werden.

JU, LU, NW, TG und TI erachten die Umstrukturierung des BWL mit der Ernennung einer oder eines DWL im Vollzeitamt als notwendig. Das Amt brauche die entsprechenden Mittel, um geeignete Massnahmen zu ergreifen.

UR und VS unterstützen die vollamtliche Stelle der oder des DWL vollumfänglich, da sich insbesondere in Krisensituationen gezeigt habe, dass eine nebenamtliche Leitung der WL unzureichend sei.

AI, FR, GL, SG, SO, VD beantragen Änderungen. Diese sind nachstehend bei den Erläuterungen zu Artikel 58a revLVG erfasst.

AR und BS unterstützen die Vorlage, aber äussern sich zur oder zum DWL im Vollamt nicht explizit.

4.2.2 Politische Parteien

Die Mitte begrüsst ausdrücklich die Errichtung einer Vollzeitstelle für die oder den DWL mit gleichzeitiger Übernahme der Direktion des BWL. Sie erwartet, dass dadurch Anreize und Pflichten so zur Anwendung gebracht werden können, dass eine eigene Lagerhaltung des Bundes nicht notwendig werde.