Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/7: Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG) · 31 Seiten

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Agricura Genossenschaft beantragt, dass das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung die Vorbereitungsmassnahmen zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Fall einer schweren Mangellage und die Zuständigkeiten festlege und nicht die oder der Delegierte.

Dachverband Schweizerischer Müller, réservesuisse genossenschaft, fenaco Genossenschaft, Swiss Convenience Food Association, SwissOlio, swiss granum, Coop Genossenschaft, Migros-Genossenschafts-Bund und Wander AG beantragen, dass das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung und die Fachbereiche die Vorbereitungsmassnahmen zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Fall einer schweren Mangellage und die Zuständigkeiten festlege und nicht die oder der Delegierte.

economiesuisse beantragt die Ergänzung, dass die Vorbereitungsmassnahmen und Zuständigkeiten verhältnismässig seien und nach Konsultation der Wirtschaft festgelegt würden.

Interpharma beantragt die Ergänzung, dass die Vorbereitungsmassnahmen und Zuständigkeiten verhältnismässig seien und nach Konsultation der Industrie festgelegt würden.

5.4 Artikel 5 Absatz 5

Abteilung Chemie (Fachbereich Industrie) und scienceindustries beantragen eine Präzisierung der spezialgesetzlichen Vorschriften.

5.5 Artikel 8 Absatz 1

Bauernverband Appenzell Ausserrhoden, Berner Bauern Verband, CARBURA, fenaco Genossenschaft, Genossenschaft Schweizer Milchproduzenten, Prométerre, réservesuisse genossenschaft,

Schweizer Bauernverband, Schweizer Zucker AG, Schweizerischer Getreideproduzentenverband,

Schweizerischer Ziegenzuchtverband, St. Galler Bauernverband, Suisseporcs, Swiss Convenience Food Association, SwissOlio, swiss granum, Verein kollektiver Getreidesammelstellen der Schweiz, Vereinigung Schweizerischer Futtermittelfabrikanten, CICA AG, Coop Genossenschaft, Coop Mineraloel AG, Migros-Genossenschafts-Bund, OEL-POOL AG, VARO Energy Marketing AG und Wander AG lehnen die Ausweitung auf Verwendung und Verbrauch ab. Es bleibe unklar, inwiefern die Landwirtschaft betroffen wäre, zumal sie wichtige Produktionsmittel aus den Pflichtlagern verwende bzw. verbrauche.

Helvecura Genossenschaft beantragt die Präzisierung oder Streichung der Ausweitung auf Verwendung und Verbrauch.

CARBURA, CICA AG, Coop Mineraloel AG, OEL-POOL AG und VARO Energy Marketing AG beantragen die Beibehaltung der bisherigen Formulierung, mit dem Zusatz, dass anstelle der lebenswichtigen Güter die entlang der Wertschöpfungskette zur Herstellung solcher Güter verwendeten Produkte/Komponenten an Lager gehalten werden können. Die Ergänzung «Verwendung und Verbrauch» beinhalte die Gefahr von Doppelunterstellungen, sei missverständlich und sollte vermieden werden.

Helvecura Genossenschaft, réservesuisse genossenschaft, fenaco Genossenschaft, Schweizer Zucker AG, swiss granum, Vereinigung Schweizerischer Futtermittelfabrikanten, Coop Genossenschaft, Migros-Genossenschafts-Bund und Wander AG beantragen die Streichung der Kann-Formulierung unter Beibehaltung der bisherigen Bestimmung.

5.6 Artikel 8 Absatz 2

Agricura Genossenschaft beantragt die Aufhebung dieser Bestimmung. Der Kreis der Unternehmen ergebe sich bereits aus Art. 8 Abs. 1 LVG.