Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/7: Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG) · 31 Seiten
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IG Erdgas beantragt die Formulierung, dass den Organisationen der Wirtschaft für ihre Mitarbeit mindestens kostendeckende Abgeltungen ausgerichtet werden.
5.36 Artikel 62
Zur Aufhebung von Artikel 62 äussert sich lediglich SO und beantragt die Beibehaltung des geltenden Artikel 62 Absatz 2 LVG, dass bei der Beobachtung der Versorgungslage auf die Erhebung anderer Behörden und der Wirtschaft abzustützen sei.
5.37 Artikel 64 Absatz 3
SO beantragt die Ergänzung der Aufzählung mit dem Bundesamt für Energie für die Zurverfügungstellung von Inputdaten, welches dieses für die Energiestatistiken verwendet. Grundsätzlich könnte diese Bestimmung verallgemeinert werden, um sämtliche Bundesämter zur Datenweitergabe zu verpflichten.
Abteilung Chemie (Fachbereich Industrie), Interpharma und scienceindustries beantragen die Ergänzung der Aufzählung mit dem Bundesamt für Gesundheit.
Abteilung Mineralölprodukte (Fachbereich Energie), CARBURA, Coop Mineraloel AG, Migros-Genossenschafts-Bund und OEL-POOL AG beantragen, die Präzisierung der zu liefernden Daten auf Verordnungsstufe zu regeln, damit allfällige Ergänzungen mit weiteren Daten nicht auf Gesetzesstufe geändert werden müssten.
Sollte diesem Antrag nicht gefolgt werden, beantragen Abteilung Mineralölprodukte (Fachbereich Energie), CARBURA und OEL-POOL AG eventualiter, den Buchstaben a mit Herstellung, Inverkehrsetzung, Verwendung und Verarbeitung zu ergänzen.
Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte stellt in Frage, ob das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in der Aufzählung ergänzt werden sollte.
Helvecura Genossenschaft, réservesuisse genossenschaft, fenaco Genossenschaft, Coop Genossenschaft und Wander AG beantragen, dass nur die Verwaltungseinheiten aufgeführt würden, welche Daten zum Vollzug des Gesetzes bereitstellen müssen, ohne Präzisierung um welche Daten bzw. Datenkategorien es sich dabei handle. Gemäss Helvecura soll, falls diese Präzisierung beibehalten und die Vervollständigung des Geltungsbereichs entlang der Wertschöpfungskette gemäss Art. 8 Abs. 1 LVG umgesetzt werde, Buchstabe d mit den Tätigkeiten «zum Verbrauch und zur Verwendung» ergänzt werden. Diese Ergänzung solle bei allen Verwaltungseinheiten, sofern zutreffend, erfolgen.
Interpharma beantragt, die Aufzählung um die Kantone zu ergänzen.
5.38 Artikel 64 Absatz 4
Interpharma beantragt die Ergänzung, dass betroffene Unternehmen über den Informationsaustausch informiert werden.
5.39 Artikel 64a
TG beantragt die Streichung des Absatz 2 aufgrund fehlender Begründung hinsichtlich Bearbeitung der Gesundheitsdaten von natürlichen Personen.
ZG beantragt die Ergänzung, dass die Datenbearbeitung über ein sicheres elektronisches System erfolgt.
Abteilung Chemie (Fachbereich Industrie), economiesuisse, Interpharma und scienceindustries beantragen die Streichung oder gegebenenfalls Präzisierung bzw. Umformulierung dieser Bestimmung gemäss ihren Bemerkungen.