Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/7: Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG) · 31 Seiten
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1 Ausgangslage
Mit Beschluss vom 15. Dezember 2023 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), ein Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung (LVG; SR 531) durchzuführen.
Die Teilrevision des LVG bezweckt die Stärkung der Versorgungssicherheit, die Dynamisierung und Präzisierung des Interventionszeitpunkts sowie die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der wirtschaftlichen Landesversorgung. Das hohe Tempo der modernen Wirtschaft erfordert eine entsprechende Reaktionsfähigkeit. Um die Versorgungssicherung zu gewährleisten, sind daher ein hoher Bereitschaftsgrad und schnell verfügbare sowie wirksame Massnahmen notwendig. Die Fähigkeit, rechtzeitig eingreifen zu können, verlangt von der gesamten Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung (Milizkörper und Verwaltung) einen hohen Bereitschaftsgrad, eine proaktive Kultur sowie die Fähigkeit, Massnahmen zügig umzusetzen.
Die Grundkonstruktion des LVG, die insbesondere auf dem Prinzip des Public-Private-Partnership basiert, soll beibehalten werden. Die Hauptverantwortung für die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen bleibt bei der Wirtschaft. Die Vorbereitung auf Krisen soll jedoch systematischer und früher angegangen werden. Ferner soll die Führungs- und Organisationsstruktur der Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) weiter gestärkt, ihre Komplexität reduziert und die Zuweisung von Verantwortlichkeiten präzisiert werden.
Die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens wurde am 21. Dezember 2023 im Bundesblatt1 publiziert. Die Vernehmlassung dauerte bis am 31. März 2024. Auf Antrag wurde sie bis am 7. April 2024 verlängert.
2 Übersicht über die Ergebnisse der Vernehmlassung
Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren eingeladen wurden die 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, 10 politische Parteien, 3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 37 (Dach-)verbände und Organisationen der Wirtschaft sowie 4 ausserparlamentarische Kommissionen.
Insgesamt sind 98 Stellungnahmen eingegangen. Stellung genommen haben 25 Kantone, die Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK), die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) und die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK), 4 politische Parteien, 1 Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 51 (Dach-)Verbände und Organisationen der Wirtschaft, 3 ausserparlamentarische Kommissionen sowie 12 Unternehmen.
Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden und deren Abkürzungen befinden sich unter Punkt 6 dieses Ergebnisberichts.
Folgende Darstellung fasst die allgemeinen Positionen der Teilnehmenden zur Vorlage zusammen.
befürwor- befürwor- ablehnend enthaltend Total
tend tend mit An-
merkungen
bzw. Änderungsvorschlägen Kantonsregierungen 6 2127
Politische Parteien 2 24
1 BBl 2023 2879